Wir nutzen Cookies und externe Dienste, um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir wissen, dass dies eine schwierige Zeit ist. Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Weg für Ihre geerbte Immobilie finden.
In unserer Praxis erleben wir täglich, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie weit mehr ist als ein Geschäft. Es geht um Erinnerungen, um das Elternhaus, um einen Ort voller Geschichte. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, und begleiten Sie mit der Sensibilität, die diese Situation erfordert. In unserem ausführlichen Ratgeber zum Verkauf geerbter Immobilien finden Sie weitere praktische Tipps und eine Checkliste zum Download.
Gleichzeitig wissen wir: Der Alltag geht weiter. Laufende Kosten, unklare Rechtsfragen und manchmal auch unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie können belasten. Besonders bei einer Erbengemeinschaft ist professionelle Moderation entscheidend. Deshalb strukturieren wir den Prozess so, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – wir kümmern uns um den Rest.
Jeder Erbfall ist anders. Hier finden Sie erste Orientierung für die häufigsten Situationen.
Als Alleinerbe treffen Sie alle Entscheidungen selbst. Der Verkaufsprozess ist unkompliziert – Sie benötigen nur den Erbschein und können direkt starten.
Bei mehreren Erben müssen alle dem Verkauf zustimmen. Wir übernehmen die Kommunikation mit allen Parteien und moderieren bei unterschiedlichen Interessen.
Das Elternhaus zu verkaufen fällt schwer. Wir geben Ihnen Zeit, begleiten Sie einfühlsam und achten auf einen würdevollen Übergang an die neuen Eigentümer.
Auch Immobilien mit Instandhaltungsstau lassen sich verkaufen. Wir bewerten realistisch und finden Käufer, die das Potenzial erkennen.
Die Ausgangslage unterscheidet sich erheblich – hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Alleinerbe | Erbengemeinschaft |
|---|---|---|
| Entscheidung | Alleinige Entscheidungsbefugnis | Einstimmigkeit aller Erben erforderlich |
| Geschwindigkeit | Schneller Verkaufsprozess möglich | Abstimmung verzögert den Prozess |
| Grundbuch | Direkte Eintragung mit Erbschein | Alle Erben müssen eingetragen werden |
| Erlösverteilung | Gesamter Erlös geht an Sie | Aufteilung nach Erbquoten |
| Komplexität | Gering – klare Verhältnisse | Hoch – Mediation oft empfohlen |
| Typisches Risiko | Emotionale Fehleinschätzung des Werts | Blockade durch einzelne Erben |
Alleinige Entscheidungsbefugnis
Einstimmigkeit aller Erben erforderlich
Schneller Verkaufsprozess möglich
Abstimmung verzögert den Prozess
Direkte Eintragung mit Erbschein
Alle Erben müssen eingetragen werden
Gesamter Erlös geht an Sie
Aufteilung nach Erbquoten
Gering – klare Verhältnisse
Hoch – Mediation oft empfohlen
Emotionale Fehleinschätzung des Werts
Blockade durch einzelne Erben
Ein strukturierter Prozess gibt Sicherheit. Hier sehen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen und wie lange diese erfahrungsgemäß dauern.
Beim Nachlassgericht Frankfurt den Erbschein beantragen. Dieser weist Sie als rechtmäßigen Erben aus und ist für den Grundbucheintrag erforderlich.
Mit dem Erbschein wird das Grundbuch auf Ihren Namen umgeschrieben. Erst dann können Sie als Eigentümer auftreten.
Professionelle Marktwertermittlung durch einen erfahrenen Makler. Wichtig: Der emotionale Wert unterscheidet sich oft vom Marktwert.
Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen – wir unterstützen bei der Beschaffung.
Professionelles Exposé, gezielte Käuferansprache und Besichtigungsmanagement bis zum notariellen Kaufvertrag.
Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe. Bei Erbengemeinschaft wird der Erlös nach Erbquoten verteilt.
Gesamtdauer: Vom Erbfall bis zur Auszahlung vergehen erfahrungsgemäß 4-6 Monate. Bei komplexen Erbengemeinschaften kann es länger dauern.
Die wichtigste Frage: Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an? Die Antwort hängt von der Halte- und Nutzungshistorie ab.
Als Erbe übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers. Hat der Verstorbene die Immobilie z.B. vor 8 Jahren gekauft, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei zu verkaufen. Wir empfehlen in komplexen Fällen die Beratung durch einen Steuerberater.
Erbimmobilien erfolgreich vermittelt
Tage Verkaufsdauer
Transparenz für alle Erben
Teilungsversteigerungen nötig
In unserer langjährigen Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Hier erfahren Sie, wie Sie es besser machen.
Unter Druck getroffene Entscheidungen führen oft zu Preisnachlässen.
Nehmen Sie sich Zeit für die Trauer. Ein guter Verkauf braucht 3-6 Monate Vorlauf.
Der Wert der Erinnerungen spiegelt sich nicht im Marktpreis wider.
Lassen Sie eine professionelle Bewertung erstellen – neutral und marktbasiert.
Fehlende Dokumente verzögern den Verkauf und verunsichern Käufer.
Wir erstellen eine Checkliste und beschaffen fehlende Unterlagen für Sie.
Teure Renovierungen amortisieren sich beim Verkauf oft nicht.
Nur gezielte Maßnahmen durchführen – wir beraten, was sich wirklich lohnt.
Als Frankfurter Makler kennen wir die lokalen Besonderheiten beim Erbfall-Verkauf. Wir wissen, welche Unterlagen das Nachlassgericht Frankfurt benötigt, wie lange die Bearbeitungszeiten beim Grundbuchamt sind und welche Käufer für welche Stadtteile in Frage kommen.
Nachlassabteilung für Erbscheine und Testamentseröffnungen
Bearbeitung von Grundbuchberichtigungen nach Erbfall
Präzise Marktkenntnis von Westend bis Sachsenhausen
Sie können verkaufen, sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Dafür benötigen Sie einen Erbschein oder ein notariell eröffnetes Testament. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Grundbuchänderung dauert in Frankfurt typischerweise 6-14 Wochen.
Die Erbschaftssteuer fällt unabhängig vom Verkauf an und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Immobilienwert. Beim Verkauf selbst ist entscheidend, ob die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist – diese wird vom Erblasser auf Sie übertragen. Bei Eigennutzung durch den Erblasser entfällt die Steuer meist.
In diesem Fall gibt es mehrere Optionen: Eine Person kann die anderen auszahlen, die Immobilie kann vermietet werden (einstimmig), oder als letztes Mittel kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Letzteres führt meist zu Wertverlusten von 20-30%. Wir empfehlen immer, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Rechnen Sie mit 4-6 Monaten vom Erbfall bis zur Kaufpreiszahlung. Die längste Zeit nimmt oft die Beschaffung des Erbscheins (2-8 Wochen) und die Grundbuchberichtigung (4-6 Wochen) in Anspruch. Die reine Vermarktungsphase dauert bei realistischer Preisgestaltung meist 6-12 Wochen.
Als Erbe übernehmen Sie alle laufenden Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten, eventuell Hausgeld bei Eigentumswohnungen. Diese Kosten können bei einer leerstehenden Immobilie schnell summieren – ein zügiger, aber nicht überhasteter Verkauf ist daher sinnvoll.
Ja, Möbel und Einrichtung können separat vom Kaufpreis im Kaufvertrag aufgeführt werden. Dies reduziert die Grunderwerbsteuer für den Käufer. Allerdings muss der Wert realistisch angesetzt werden – das Finanzamt prüft diese Angaben.
Der Mietvertrag geht auf Sie als Erben über. Der Verkauf ist möglich, aber der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Eigenbedarfskündigungen sind erst nach dem Kauf und unter strengen Voraussetzungen möglich. Kapitalanleger sind hier die typische Käufergruppe.
Bei Erbimmobilien ist ein erfahrener Makler besonders wertvoll: Neutrale Bewertung ohne emotionale Bindung, Moderation bei Erbengemeinschaften, Koordination der komplexen rechtlichen Anforderungen und professionelle Vermarktung. Die Provision teilen sich seit 2020 Käufer und Verkäufer.
Verkaufstyp-Quiz · 5 Min · kostenlos
5 Fragen, eine fundierte Strategie-Empfehlung — keine Preisbewertung.
Ein erstes Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf.