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    Erbengemeinschaft Immobilienverkauf
    Erbimmobilie

    ErbengemeinschaftImmobilie verkaufen

    Gemeinsam zum erfolgreichen Verkauf. Wir bringen alle Erben an einen Tisch und sorgen für faire Lösungen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Für den Verkauf einer Erbimmobilie ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich – ohne Einstimmigkeit kein Verkauf.
    • Ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.
    • Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg – sie führt meist zu deutlich niedrigeren Erlösen als ein freier Verkauf.
    • Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €).
    • Ein neutraler Makler als Vermittler kann Konflikte zwischen Erben entschärfen und den Verkaufspreis optimieren.

    Warum der Verkauf in einer Erbengemeinschaft besondere Expertise erfordert

    Eine Erbengemeinschaft stellt Immobilienbesitzer vor einzigartige Herausforderungen: Unterschiedliche Interessen, emotionale Bindungen an das Elternhaus und rechtliche Komplexität – vom Erbschein über die Grundbuchberichtigung bis zur Erbschaftssteuer. Ohne professionelle Moderation eskalieren Konflikte häufig bis zur Teilungsversteigerung, die für alle Beteiligten die schlechteste Lösung darstellt.

    Als erfahrener Immobilienmakler in Frankfurt haben wir zahlreiche Erbengemeinschaften erfolgreich durch den Verkaufsprozess begleitet. Unsere neutrale Position ermöglicht es uns, zwischen allen Parteien zu vermitteln und Lösungen zu finden, die für jeden Erben fair und nachvollziehbar sind.

    In unserem ausführlichen Ratgeber zum Verkauf geerbter Immobilien erfahren Sie alle Details zu Erbschein, Grundbuch und Steuerfragen. Wenn Sie sich bereits in einer konkreten Erbfall-Verkaufssituation befinden, begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

    Unsere Expertise

    Erbimmobilie gemeinsam
    erfolgreich verkaufen

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert Fingerspitzengefühl – wir moderieren zwischen allen Beteiligten und finden faire Lösungen.

    Alle Erben einbinden

    Wir kommunizieren mit allen Miterben und sorgen für transparente Abstimmung.

    Faire Wertermittlung

    Neutrale Bewertung als Grundlage für eine gerechte Aufteilung.

    Rechtliche Begleitung

    Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten für rechtssichere Abwicklung.

    Erbquoten-Berechnung

    Klare Darstellung der Anteile und des Erlöses pro Erbe.

    Konfliktmoderation

    Neutrale Vermittlung bei unterschiedlichen Interessen der Erben.

    Diskrete Abwicklung

    Sensible Behandlung familiärer Situationen mit größter Vertraulichkeit.

    Vergleich

    Einvernehmlicher Verkauf vs.
    Teilungsversteigerung

    Die einvernehmliche Lösung ist fast immer die bessere Wahl – sowohl finanziell als auch für den Familienfrieden.

    Kriterium Einvernehmlicher Verkauf Teilungsversteigerung
    VoraussetzungZustimmung aller ErbenAntrag eines einzelnen Erben
    VerkaufspreisMarktpreis oder höherOft 20–30 % unter Marktwert
    Dauer3–6 Monate6–18 Monate inkl. Gerichtsverfahren
    KostenMaklerprovision + NotarkostenGerichtskosten + Gutachterkosten
    KontrolleVolle Kontrolle über KäuferGericht entscheidet
    FamilienfriedenBleibt erhaltenOft dauerhaft belastet
    Der Ablauf

    Unser Verkaufsprozess

    Von der ersten Abstimmung bis zur Erlösverteilung – wir begleiten alle Erben durch den gesamten Prozess.

    1

    Erstgespräch mit allen Erben oder Bevollmächtigten zur Klärung der Ausgangslage und Erwartungen.

    2

    Neutrale Immobilienbewertung erstellen als Grundlage für eine gerechte Erlösaufteilung.

    3

    Abstimmung der Verkaufsstrategie mit allen Parteien – Preis, Zeitrahmen und Vermarktungsweg.

    4

    Professionelle Vermarktung der Immobilie mit hochwertigen Exposés und zielgerichteter Käuferansprache.

    5

    Koordination von Besichtigungen und Verhandlungen mit regelmäßigem Reporting an alle Erben.

    6

    Notarielle Abwicklung und transparente Erlösverteilung nach Erbquoten.

    Ihre Vorteile

    • Neutrale Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten
    • Transparente Kommunikation mit allen Erben
    • Rechtssichere Abwicklung mit Notar-Koordination
    • Faire und nachvollziehbare Erlösverteilung
    • Sensible Behandlung familiärer Situationen
    Zahlen & Fakten

    Erbengemeinschaften erfolgreich begleitet

    100 %

    Transparenz für alle Erben

    Ø 6

    Erben-Parteien moderiert

    0

    Teilungsversteigerungen nötig

    400.000 €

    Freibetrag (Kinder)

    Lokale Expertise

    Erbimmobilien in Frankfurt

    Frankfurt als Hochpreisstandort macht eine professionelle Begleitung bei Erbfällen besonders wichtig.

    Hohe Immobilienwerte

    Hohe Immobilienpreise in Frankfurt machen eine professionelle Bewertung bei Erbfällen besonders wichtig – kleine Fehler kosten hier schnell sechsstellige Beträge.

    Beliebte Altbaulagen

    Altbauten in Nordend, Westend und Sachsenhausen sind häufig geerbte Objekte mit erheblichem Wertsteigerungspotenzial.

    Grundbuchamt Frankfurt

    Erfahrung mit den lokalen Bearbeitungszeiten und Anforderungen des Grundbuchamts Frankfurt beschleunigt den Prozess erheblich.

    Gut zu wissen: In Frankfurt liegt der durchschnittliche Immobilienwert bei Erbfällen deutlich über den steuerlichen Freibeträgen – eine frühzeitige steuerliche Beratung ist daher besonders wichtig. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber Steuern beim Immobilienverkauf.

    Häufige Stolperfallen

    Typische Fehler bei Erbengemeinschaften

    Ohne Erbschein verkaufen

    Ohne Legitimation ist keine Grundbucheintragung möglich – der Verkauf kann nicht abgeschlossen werden.

    Steuerfristen ignorieren

    Die Anzeigepflicht beim Finanzamt besteht innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls.

    Ohne Bewertung verkaufen

    Verkauf unter Zeitdruck ohne professionelle Bewertung ist das häufigste Verlustrisiko bei Erbengemeinschaften.

    Erben übergehen

    Einzelne Erben bei Entscheidungen zu übergehen führt zu Blockaden und im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung.

    FAQ

    Häufige Fragen zur
    Erbengemeinschaft

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Sie verwalten das Erbe gemeinsam und müssen bei Entscheidungen – wie dem Verkauf einer Immobilie – einstimmig handeln.

    Ja, für den Verkauf einer geerbten Immobilie ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Wir helfen dabei, einen Konsens zu finden und alle Interessen zu berücksichtigen.

    In diesem Fall gibt es verschiedene Optionen: Der kaufunwillige Erbe kann ausgezahlt werden, oder es kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Wir beraten Sie zu den besten Lösungen.

    Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller Kosten entsprechend der Erbquoten auf die Miterben verteilt. Wir erstellen eine transparente Abrechnung für alle Beteiligten.

    Ja, für die Grundbuchänderung benötigen Sie entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll. Ohne diese Legitimation kann keine Eigentumsübertragung stattfinden. Die Beantragung beim Nachlassgericht dauert in Frankfurt in der Regel 4–8 Wochen.

    Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den jeweiligen Freibeträgen (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €). Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre im Besitz des Erblassers war – die Haltefrist des Erblassers wird auf die Erben übertragen.

    Grundsätzlich ja – ein Miterbe kann seinen Erbanteil an Dritte verkaufen. Allerdings haben die anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). In der Praxis ist der Verkauf eines einzelnen Anteils oft schwierig, da Käufer selten Interesse an Bruchteilseigentum haben.

    Die Gesamtdauer hängt von der Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft ab. Bei einvernehmlichem Verkauf rechnen wir mit 3–6 Monaten von der Beauftragung bis zur Kaufpreiszahlung. Die Erbscheinbeantragung und Grundbuchberichtigung können zusätzlich 4–8 Wochen in Anspruch nehmen.

    Erbimmobilie verkaufen?

    Wir helfen Ihnen und Ihren Miterben, die beste Lösung für Ihre geerbte Immobilie zu finden. Kostenlos und unverbindlich.