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    Recht & Steuern

    Geerbte Immobilie verkaufen – Was Sie wissen müssen

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie in Frankfurt bringt besondere Herausforderungen mit sich. Von Erbschein bis Spekulationsfrist – hier erfahren Sie alles Wichtige für einen erfolgreichen Verkauf.

    GIP
    GIP FrankfurtImmobilienexperten
    Aktualisiert:
    14 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    • Erbschein oder notarielles Testament ist Voraussetzung für den Verkauf – ohne Legitimation kein Grundbucheintrag
    • Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen – bei Eigennutzung oder nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei
    • Erbengemeinschaften benötigen einstimmige Zustimmung aller Miterben für den Verkauf
    • Grundbuchberichtigung sollte vor dem Verkauf erfolgen – kostenlos innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall
    • Professionelle Bewertung verhindert finanzielle Verluste – gerade bei Erbimmobilien unterschätzen Laien oft den Marktwert

    Wenn Sie eine Immobilie in Frankfurt geerbt haben, stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen. Der Verkauf einer geerbten Immobilie unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Immobilienverkauf: Rechtliche Voraussetzungen wie der Erbschein, steuerliche Besonderheiten bei der Spekulationsfrist und – bei mehreren Erben – die komplexe Abstimmung in der Erbengemeinschaft erfordern besonderes Fachwissen.

    Als Immobilienexperten in Frankfurt begleiten wir seit Jahren Erben durch diesen anspruchsvollen Prozess. In diesem umfassenden Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre geerbte Immobilie erfolgreich verkaufen – rechtssicher, steuergünstig und zum bestmöglichen Preis.

    Welche Voraussetzungen brauche ich für den Verkauf?

    Bevor Sie als Erbe eine Immobilie verkaufen können, müssen Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann das Grundbuchamt Sie nicht als neuen Eigentümer eintragen – und ohne Eigentümerstellung kein rechtsgültiger Verkauf.

    Erbnachweis: Erbschein oder Testament?

    Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Erbenstellung nachzuweisen:

    Erbschein

    Offizielles Dokument vom Nachlassgericht, das Ihre Erbenstellung bestätigt. Notwendig bei gesetzlicher Erbfolge oder privatschriftlichem Testament.

    Beantragung: Amtsgericht Frankfurt (Nachlassgericht)

    Dauer: 4-8 Wochen

    Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll

    Wenn der Erblasser ein notarielles Testament hinterlassen hat, genügt dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

    Vorteil: Kein Erbschein nötig

    Ersparnis: Erbscheinkosten entfallen

    Kosten für den Erbschein (nach GNotKG)

    ImmobilienwertErbscheinkosten (ca.)
    250.000 €535 €
    500.000 €935 €
    750.000 €1.335 €
    1.000.000 €1.735 €

    Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert gemäß GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).

    Grundbuchberichtigung: Wichtiger Schritt vor dem Verkauf

    Nach dem Erbfall steht noch der verstorbene Eigentümer im Grundbuch. Für einen reibungslosen Verkauf empfehlen wir die Grundbuchberichtigung – also die Eintragung der Erben als neue Eigentümer.

    Kostenfreie Grundbuchberichtigung

    Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei (§ 60 Abs. 3 GNotKG). Danach fallen reguläre Eintragungsgebühren an. Nutzen Sie diese Frist!

    Schritt-für-Schritt: Geerbte Immobilie verkaufen

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie in Frankfurt folgt einem strukturierten Prozess. Hier sind die sieben wesentlichen Schritte:

    1

    Erbschein beantragen oder Testament vorlegen

    Beantragen Sie beim Nachlassgericht Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt am Main) den Erbschein oder legen Sie das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll vor.

    Zeitaufwand: 4-8 Wochen für Erbschein | Kosten: ca. 500-2.000 € je nach Nachlasswert

    2

    Grundbuch berichtigen lassen

    Beantragen Sie die Eintragung als neuer Eigentümer beim Grundbuchamt. Mit Erbschein und Sterbeurkunde ist dies ein Routinevorgang.

    Zeitaufwand: 2-4 Wochen | Kosten: Innerhalb von 2 Jahren kostenfrei

    3

    Immobilie bewerten lassen

    Eine professionelle Marktwertermittlung ist die Basis für Ihren Verkaufserfolg. Gerade bei geerbten Immobilien, die Sie selbst nicht kennen, ist dies unverzichtbar.

    Tipp: Kostenlose Erstbewertung bei GIP Frankfurt

    4

    Steuerliche Situation prüfen

    Prüfen Sie die Spekulationsfrist: Hat der Erblasser die Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft oder selbst bewohnt? Dann ist der Verkauf steuerfrei.

    Hinweis: Die Spekulationsfrist des Erblassers wird auf Sie übertragen

    5

    Unterlagen zusammenstellen

    Sammeln Sie alle verkaufsrelevanten Dokumente: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung und weitere Unterlagen.

    Checkliste: Siehe Abschnitt Benötigte Unterlagen

    6

    Immobilie vermarkten und verkaufen

    Professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und die richtige Preisstrategie führen zum erfolgreichen Verkauf. Besichtigungen sollten professionell begleitet werden.

    Verkaufsdauer in Frankfurt: Durchschnittlich 3-6 Monate

    7

    Notartermin und Übergabe

    Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet. Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe und der Eigentumsübergang im Grundbuch.

    Weitere Infos: Kaufvertrag & Notartermin

    Steuerliche Aspekte beim Verkauf einer geerbten Immobilie

    Die gute Nachricht vorweg: In vielen Fällen ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei. Das hängt von der Spekulationsfrist und der Nutzung durch den Erblasser ab.

    Spekulationsfrist: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

    Die sogenannte Spekulationsfrist beträgt bei Immobilien 10 Jahre. Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an (Spekulationssteuer).

    Wichtig für Erben: Sie übernehmen die Spekulationsfrist des Erblassers. Wenn Ihre verstorbene Mutter die Wohnung vor 12 Jahren gekauft hat, können Sie diese sofort steuerfrei verkaufen.

    Steuerfrei

    • • Erblasser hat Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft
    • • Erblasser hat Immobilie im Jahr des Verkaufs und den 2 Vorjahren selbst bewohnt
    • • Sie bewohnen die Immobilie selbst (auch als Erbe)

    Steuerpflichtig

    • • Erblasser hat Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft
    • • Immobilie war vermietet und wurde nie selbst genutzt
    • • Gewinn übersteigt Freigrenze von 600 € p.a.

    Praxisbeispiel: Berechnung Spekulationssteuer

    Verkaufspreis Wohnung Frankfurt-Nordend650.000 €
    Anschaffungskosten Erblasser (2020)- 480.000 €
    Verkaufsnebenkosten (Makler, Notar)- 25.000 €
    Zu versteuernder Gewinn145.000 €
    Spekulationssteuer (bei 42% Grenzsteuersatz)ca. 60.900 €

    Die Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

    Erbschaftssteuer vs. Spekulationssteuer

    Häufig werden Erbschaftssteuer und Spekulationssteuer verwechselt. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Steuern:

    • Erbschaftssteuer: Fällt beim Erhalt des Erbes an (abhängig von Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen)
    • Spekulationssteuer: Fällt nur beim Verkauf an, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist

    Die Erbschaftssteuer haben Sie wahrscheinlich bereits beim Erhalt des Erbes berechnet oder gezahlt. Die Spekulationssteuer ist eine zusätzliche Steuer, die nur bei einem Verkauf innerhalb der Frist anfällt.

    → Ausführlicher Ratgeber: Steuern beim Immobilienverkauf

    Alternative: Schenkung zu Lebzeiten. Wenn Eltern ihre Immobilie frühzeitig an Kinder übertragen, lassen sich Freibeträge nach § 16 ErbStG alle 10 Jahre erneut nutzen (§ 14 ErbStG). Das kann bei höherwertigen Immobilien deutlich steuergünstiger sein als der Erbfall. → Schenkungssteuer-Rechner Immobilie · → Erben vs. Schenken vergleichen

    Spekulationssteuer-Rechner Immobilie Frankfurt

    Steuerlast nach § 23 EStG sofort schätzen – kostenlos, ohne Anmeldung.

    100.000 €5.000.000 €
    42 %
    14 %45 %

    Eigennutzungs-Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG: Bei durchgängiger Selbstnutzung im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren entfällt die Spekulationssteuer komplett – auch innerhalb der 10-Jahres-Frist.

    Ihre voraussichtliche Steuerlast

    Haltedauer7 Jahre, 0 Monate
    Bis 10-Jahres-Fristnoch 3 Jahre, 0 Monate
    PositionBetrag
    Verkaufspreis+ 750.000 €
    Anschaffungskosten + NK− 530.400 €
    Verkaufsnebenkosten− 22.500 €
    Veräußerungsgewinn197.100 €
    Spekulationssteuer (42 %)82.782 €
    + Solidaritätszuschlag (5,5 %)4.553 €
    Gesamtbelastung87.335 €

    Unverbindliche Schätzung nach § 23 EStG. Keine Steuerberatung. Stand: 2026. Die exakte Steuerlast hängt vom individuellen Einkommensteuerbescheid und ggf. abzugsfähigen Aufwendungen ab. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

    Wichtig für Erben: Die Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen – tragen Sie das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers ein, nicht den Erbfall. Vollständige Tool-Seite: Spekulationssteuer-Rechner Frankfurt →

    Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft

    Wurde die Immobilie an mehrere Personen vererbt, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Der Verkauf erfordert dann besondere Abstimmung und die Zustimmung aller Beteiligten.

    Einstimmigkeitsprinzip: Alle müssen zustimmen

    Nach § 2040 BGB können Erben über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen. Das bedeutet: Für den Verkauf der geerbten Immobilie müssen alle Miterben zustimmen – unabhängig von der Größe ihres Erbteils.

    Häufige Konfliktquelle

    Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft ist einer der häufigsten Gründe für verzögerte oder gescheiterte Erbimmobilienverkäufe. Wir empfehlen frühzeitige professionelle Begleitung, um Konflikte zu vermeiden.

    Optionen bei Uneinigkeit

    Was können Sie tun, wenn nicht alle Miterben verkaufen möchten?

    1. Auszahlung der verkaufsunwilligen Erben

    Die verkaufswilligen Erben kaufen den Anteil der anderen Erben auf. Dafür wird eine Marktwertermittlung benötigt.

    2. Verkauf des eigenen Erbteils

    Sie können Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen. Die anderen Erben haben ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

    3. Teilungsversteigerung (letzter Ausweg)

    Jeder Miterbe kann beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Diese führt jedoch meist zu deutlich niedrigeren Erlösen als ein regulärer Verkauf.

    → Unsere Leistungen für Erbengemeinschaften

    Benötigte Unterlagen für den Verkauf

    Für einen reibungslosen Verkauf Ihrer geerbten Immobilie benötigen Sie verschiedene Dokumente. Hier ist Ihre vollständige Checkliste:

    Checkliste: Unterlagen für den Immobilienverkauf

    Erbnachweis
    • Erbschein oder notarielles Testament
    • Sterbeurkunde
    Grundbuch & Eigentum
    • Aktueller Grundbuchauszug
    • Flurkarte / Lageplan
    Gebäude & Technik
    • Energieausweis (Pflicht!)
    • Baupläne / Grundrisse
    • Wohnflächenberechnung
    • Baugenehmigung
    Bei Wohnungseigentum
    • Teilungserklärung
    • Protokolle Eigentümerversammlungen
    • Hausgeldabrechnung
    • Wirtschaftsplan

    Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen. Manche Dokumente (z.B. Energieausweis) müssen erst erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.

    Kostenlose Checkliste herunterladen

    Alle Unterlagen auf einen Blick – als praktische PDF zum Ausdrucken und Abhaken.

    Mit dem Download stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

    → Unser Unterlagen-Audit-Service

    5 typische Fehler beim Verkauf geerbter Immobilien

    Aus unserer Erfahrung mit Erbimmobilien in Frankfurt kennen wir die häufigsten Fehler, die Erben teuer zu stehen kommen können:

    Fehler 1: Zu niedriger Verkaufspreis aus Unwissenheit

    Viele Erben kennen die geerbte Immobilie kaum und unterschätzen ihren Wert – besonders bei älteren, renovierungsbedürftigen Objekten, die dennoch in Top-Lagen liegen.

    → Lösung: Professionelle Marktwertermittlung vor dem Verkauf

    Fehler 2: Spekulationsfrist ignorieren

    Ein voreiliger Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann zehntausende Euro Steuern kosten, die bei wenigen Monaten Wartezeit vermeidbar gewesen wären.

    → Lösung: Spekulationsfrist prüfen und ggf. Verkauf terminieren

    Fehler 3: Erbengemeinschaft ohne Strategie

    Unklare Kommunikation und unterschiedliche Vorstellungen unter Miterben führen zu Streit, Verzögerungen und im schlimmsten Fall zur unwirtschaftlichen Teilungsversteigerung.

    → Lösung: Frühzeitig neutrale Begleitung einbeziehen

    Fehler 4: Grundbuchberichtigung verschleppen

    Nach 2 Jahren fallen Gebühren für die Grundbuchberichtigung an. Viele Erben versäumen die kostenfreie Frist und zahlen unnötig.

    → Lösung: Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren beantragen

    Fehler 5: Emotionale Preisfindung

    „Das Haus meiner Großeltern ist unbezahlbar" – emotionale Bindung führt oft zu überhöhten Preisvorstellungen, die potenzielle Käufer abschrecken.

    → Lösung: Objektive Marktanalyse als Basis für realistische Preisfindung

    Fazit: Professionelle Begleitung macht den Unterschied

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist mehr als ein normaler Immobilienverkauf. Rechtliche Hürden, steuerliche Fallstricke und emotionale Belastungen – oft in Kombination mit einer Erbengemeinschaft – machen professionelle Unterstützung besonders wertvoll.

    Als Immobilienexperten in Frankfurt haben wir zahlreiche Erbimmobilien erfolgreich verkauft. Wir kennen die lokalen Behörden, die Besonderheiten des Frankfurter Marktes und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Schlüsselübergabe.

    Kostenlose Erstberatung für Erben

    Sie haben eine Immobilie in Frankfurt geerbt und möchten Ihre Optionen besprechen? Wir beraten Sie unverbindlich zu Bewertung, steuerlichen Aspekten und dem optimalen Verkaufszeitpunkt.

    Häufig gestellte Fragen

    Welcher Verkaufsweg passt zu Ihrer Immobilie? Mit unserem kostenlosen Verkaufstyp-Quiz erhalten Sie in 5 Minuten eine fundierte Strategie-Empfehlung — Quiz starten →

    Fachbegriffe erklärt: Alle Fachbegriffe aus diesem Artikel finden Sie in unserem Immobilien-Glossar →

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