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    Bewertung

    Wertermittlung Immobilie – So ermitteln Experten den Wert

    Die professionelle Wertermittlung ist die Grundlage für Ihren Verkaufserfolg. Lernen Sie die drei Bewertungsmethoden kennen.

    GIP
    GIP FrankfurtImmobilienexperten
    Aktualisiert:
    10 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    • Verkehrswert = Marktwert: Beide Begriffe bezeichnen den objektiv ermittelten Wert einer Immobilie (§ 194 BauGB)
    • Drei Normverfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind gesetzlich in der ImmoWertV geregelt
    • Lage als Hauptfaktor: Der Standort beeinflusst bis zu 70% des Immobilienwerts – Mikrolage oft wichtiger als Makrolage
    • Stichtag entscheidend: Der Wert gilt nur zum Bewertungsstichtag – Marktveränderungen können ihn kurzfristig ändern
    • Gutachter vs. Makler: Für Gerichtsverfahren und Finanzamt ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen nötig

    Was ist Wertermittlung?

    Die Wertermittlung einer Immobilie ist das systematische Verfahren zur Bestimmung ihres objektiven Marktwerts. Anders als eine subjektive Preisvorstellung basiert sie auf anerkannten Methoden, die im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) festgelegt sind.

    Der ermittelte Wert – ob als Verkehrswert, Marktwert oder Beleihungswert bezeichnet – bildet die Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Finanzierungen, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Bewertungen. In Frankfurt am Main, wo die Immobilienpreise stark variieren, ist eine fundierte Wertermittlung besonders wichtig.

    Wertermittlung vs. Preisfindung

    Die Wertermittlung bestimmt den objektiven Marktwert. Der Angebotspreis kann davon abweichen und wird strategisch festgelegt – oft 5-10% über dem Marktwert, um Verhandlungsspielraum zu haben.

    Verkehrswert, Marktwert, Beleihungswert – die Unterschiede

    In der Immobilienbewertung werden verschiedene Wertbegriffe verwendet. Für die Praxis ist es wichtig, ihre Bedeutung und Anwendungsbereiche zu kennen:

    WertbegriffDefinitionVerwendung
    VerkehrswertPreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag zu erzielen wäre (§ 194 BauGB)Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzamt
    MarktwertInternationaler Begriff, identisch mit Verkehrswert (IVS, Red Book)Internationale Transaktionen, Investoren
    BeleihungswertNachhaltig erzielbarer Wert, meist 10-20% unter VerkehrswertBanken für Kreditvergabe, Hypotheken

    Für den Immobilienverkauf in Frankfurt ist der Verkehrswert die maßgebliche Größe. Er berücksichtigt alle wertrelevanten Eigenschaften und die aktuelle Marktlage zum Bewertungsstichtag.

    Die drei Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV

    Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) definiert drei normierte Verfahren zur Wertermittlung. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Immobilientyp und Verwendungszweck ab.

    Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV)

    Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch direkten Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Immobilien. Es gilt als präzisestes Verfahren, wenn genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind.

    Direkte Methode

    Vergleich mit identischen oder sehr ähnlichen Objekten. Anpassungen für Unterschiede in Größe, Ausstattung, Lage.

    Indirekte Methode

    Verwendung von Vergleichsfaktoren (€/m²) aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.

    Anwendung: Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften – überall dort, wo viele vergleichbare Verkäufe stattfinden.

    Ertragswertverfahren (§ 17-20 ImmoWertV)

    Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien nach ihrer Ertragsfähigkeit – also den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Es ist das Standardverfahren für vermietete Objekte und Kapitalanlagen.

    Grundformel:

    Ertragswert = Bodenwert + (Jahresreinertrag × Vervielfältiger)

    Der Vervielfältiger hängt vom Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer ab.

    ImmobilientypLiegenschaftszins (Richtwert)
    Mehrfamilienhaus2,5 – 4,0%
    Wohn-/Geschäftshaus3,0 – 5,0%
    Bürogebäude4,0 – 6,0%
    Einzelhandel5,0 – 7,0%

    Anwendung: Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, vermietete Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser.

    Sachwertverfahren (§ 21-23 ImmoWertV)

    Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert auf Basis der Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich Alterswertminderung, plus Bodenwert. Es kommt zum Einsatz, wenn keine Vergleichspreise oder Mietdaten vorliegen.

    Grundformel:

    Sachwert = (NHK × BGF × Marktanpassungsfaktor × AWM) + Bodenwert

    NHK = Normalherstellungskosten, BGF = Bruttogrundfläche, AWM = Alterswertminderung

    Alterswertminderung:

    AWM = 1 - (Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer)

    Bei einem 30 Jahre alten Haus mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer: AWM = 1 - (30/80) = 0,625 (62,5% Restwert)

    Anwendung: Einfamilienhäuser, Villen, selbstgenutzte Immobilien, Sonderimmobilien ohne Vergleichsobjekte.

    Wertbeeinflussende Faktoren

    Der Immobilienwert wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. In Frankfurt am Main spielt die Lage eine besonders dominante Rolle.

    Lage (bis zu 70% Einfluss)

    • Makrolage: Stadtteil, Infrastruktur, Image
    • Mikrolage: Straße, Nachbarn, Lärm, Ausrichtung
    • • Die Mikrolage ist oft wichtiger als die Makrolage

    Gebäudezustand & Baujahr

    • • Bauzustand, Modernisierungsgrad
    • • Sanierungsbedarf (Dach, Heizung, Fenster)
    • • Restnutzungsdauer nach ImmoWertV

    Energieeffizienz (GEG 2024)

    • • Energieausweis (Klasse A-H)
    • • 10-15% Preisunterschied A/B vs. F/G
    • • Sanierungspflichten nach GEG 2024

    Grundstück & Flächen

    • • Grundstücksgröße und Zuschnitt
    • • Wohn- und Nutzfläche
    • • Bebaubarkeit, GFZ, GRZ

    Rechte und Belastungen

    • • Wegerechte, Leitungsrechte
    • • Nießbrauch, Wohnrecht
    • • Grundschulden, Hypotheken

    Marktlage & Zinsen

    • • Aktuelles Zinsniveau
    • • Angebot und Nachfrage
    • • Konjunkturelle Entwicklung

    Bodenrichtwert und Gutachterausschuss

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für unbebaute Grundstücke in €/m². Er wird vom Gutachterausschuss aus tatsächlichen Verkäufen ermittelt und ist Grundlage jeder Wertermittlung.

    Kostenlose Abfrage bei BORIS Hessen

    Unter bodenrichtwerte.hessen.de können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Frankfurt kostenlos abrufen. Die Werte werden alle zwei Jahre aktualisiert (zuletzt 2024).

    Beispiel-Bodenrichtwerte Frankfurt (Stand 2024/2025)

    StadtteilBodenrichtwert (€/m²)Tendenz
    Westend2.500 – 4.500 €stabil
    Nordend2.000 – 3.500 €stabil
    Sachsenhausen1.800 – 3.200 €leicht steigend
    Bornheim1.500 – 2.500 €leicht steigend
    Bockenheim1.200 – 2.200 €stabil
    Höchst600 – 1.200 €stabil

    Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Der tatsächliche Grundstückswert kann je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage erheblich abweichen.

    Wer darf Immobilien bewerten?

    Die Qualifikation des Bewerters hängt vom Verwendungszweck ab. Nicht jede Bewertung muss von einem Sachverständigen stammen.

    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

    Von der IHK bestellt und vereidigt. Erstellen gerichtsfeste Gutachten für Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerung und Finanzamt.

    Kosten: 1.000 – 2.500 €

    Zertifizierte Immobilienbewerter (DIN EN ISO/IEC 17024)

    Durch Zertifizierungsstellen geprüft. Gutachten werden von Finanzämtern und Banken anerkannt.

    Kosten: 500 – 1.500 €

    Immobilienmakler (CMA-Bewertung)

    Marktpreiseinschätzung für den Verkauf. Basiert auf Vergleichsobjekten und Markterfahrung. Nicht gerichtsfest.

    Kosten: Meist kostenlos bei Verkaufsauftrag

    Banken (interne Bewertung)

    Ermitteln den Beleihungswert für die Kreditvergabe. Meist konservativ, 10-20% unter Marktwert.

    Kosten: Im Finanzierungsangebot enthalten

    Online-Bewertungen: Wie genau sind sie?

    Online-Bewertungstools nutzen Automated Valuation Models (AVM) – Algorithmen, die aus Vergleichsdaten einen Schätzwert berechnen. Sie sind schnell und kostenlos, haben aber deutliche Grenzen.

    Vorteile

    • • Sofort und kostenlos verfügbar
    • • Gute erste Orientierung
    • • Markttrends erkennbar

    Nachteile

    • • 15-30% Abweichung möglich
    • • Kennen keinen Gebäudezustand
    • • Ignorieren Mikrolage-Faktoren

    Unsere Empfehlung

    Nutzen Sie Online-Tools für eine erste Einschätzung. Für den Verkauf, Erbschaft oder Scheidung sollten Sie immer eine professionelle Bewertung mit Objektbesichtigung einholen.

    Typische Fehler bei der Wertermittlung

    Diese fünf Fehler führen häufig zu falschen Wertvorstellungen und können den Verkauf erheblich erschweren:

    Fehler 1: Emotionale Preisvorstellung

    Eigentümer setzen oft ihre Investitionen mit Wertsteigerung gleich. Aber: Eine neue Küche für 30.000 € erhöht den Marktwert nicht um 30.000 €. Nur marktgängige Modernisierungen werden wertmäßig berücksichtigt.

    Fehler 2: Angebotspreis als Referenz

    Immobilienportale zeigen Angebotspreise, nicht Verkaufspreise. Der tatsächliche Verkaufspreis liegt oft 5-15% darunter. Nur die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses zeigt reale Transaktionen.

    Fehler 3: Alterswertminderung unterschätzen

    Ein 40 Jahre altes Haus hat bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer nur noch 50% Restwert der Bausubstanz. Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern, aber nicht komplett neu starten.

    Fehler 4: Belastungen ignorieren

    Wegerechte, Nießbrauch oder Wohnrechte mindern den Verkehrswert erheblich. Ein lebenslanges Wohnrecht kann 30-50% des Wertes ausmachen. Diese Rechte müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.

    Fehler 5: Stichtag missachten

    Der Verkehrswert gilt nur zum Bewertungsstichtag. Marktveränderungen, Zinsanpassungen oder neue Bauvorschriften können den Wert innerhalb weniger Monate verändern. Eine Bewertung von vor 2 Jahren ist heute möglicherweise nicht mehr aktuell.

    Wertermittlung für verschiedene Anlässe

    Je nach Verwendungszweck sind unterschiedliche Bewertungsformen und Qualifikationen des Gutachters erforderlich:

    AnlassEmpfohlenes GutachtenGutachter
    VerkaufMarktwertermittlung / CMAMakler oder Sachverständiger
    Erbschaft / SchenkungVerkehrswertgutachtenÖffentl. bestellter Sachverständiger
    Scheidung / ZugewinnVerkehrswertgutachtenÖffentl. bestellter Sachverständiger
    FinanzierungBeleihungswertermittlungBank oder Sachverständiger
    Finanzamt (Erbschaftsteuer)VerkehrswertgutachtenZertifizierter oder ö.b.u.v. Sachverständiger
    ZwangsversteigerungVerkehrswertgutachtenVom Gericht bestellter Sachverständiger

    Fazit: Professionelle Wertermittlung zahlt sich aus

    Die Wertermittlung einer Immobilie ist komplex und erfordert Fachwissen. Ob Sie verkaufen, erben oder finanzieren möchten – eine fundierte Bewertung schützt Sie vor teuren Fehlern und schafft eine solide Verhandlungsbasis.

    In Frankfurt am Main, wo die Immobilienpreise stark schwanken und die Mikrolagen erhebliche Unterschiede aufweisen, ist lokale Marktkenntnis unverzichtbar. Wir kombinieren normierte Bewertungsverfahren mit unserer jahrelangen Erfahrung im Frankfurter Immobilienmarkt.

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    Erfahren Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie – basierend auf einer professionellen Analyse und unserer Expertise im Frankfurter Markt.

    Weiterführende Informationen

    Häufig gestellte Fragen

    Welcher Verkaufsweg passt zu Ihrer Immobilie? Mit unserem kostenlosen Verkaufstyp-Quiz erhalten Sie in 5 Minuten eine fundierte Strategie-Empfehlung — Quiz starten →

    Fachbegriffe erklärt: Alle Fachbegriffe aus diesem Artikel finden Sie in unserem Immobilien-Glossar →

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