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Über 78 Antworten zu allen Themen rund um den Immobilienverkauf in Frankfurt – von der Bewertung bis zur Übergabe.
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Ablauf, Zeitrahmen und einzelne Schritte beim Immobilienverkauf
Ein professioneller Immobilienverkauf umfasst mehrere Phasen: 1) Immobilienbewertung und Marktanalyse, 2) Zusammenstellung aller Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne), 3) Erstellung eines hochwertigen Exposés mit Fotos und ggf. 360°-Rundgang, 4) Vermarktung über passende Kanäle, 5) Interessentenqualifizierung mit Bonitätsprüfung, 6) Besichtigungen durchführen, 7) Preisverhandlung, 8) Kaufvertragsentwurf beim Notar, 9) Notartermin und Beurkundung, 10) Übergabe mit Protokoll.
Die durchschnittliche Verkaufsdauer in Frankfurt liegt aktuell bei 3-6 Monaten. Faktoren, die die Dauer beeinflussen: Lage (zentrale Lagen verkaufen sich schneller), Preisgestaltung (marktgerechter Preis vs. überhöht), Zustand der Immobilie, Vollständigkeit der Unterlagen und aktuelle Marktlage. Bei optimaler Vorbereitung und realistischer Preisgestaltung kann ein Verkauf auch in 4-8 Wochen gelingen.
Grundsätzlich gilt: Der beste Zeitpunkt ist, wenn Sie verkaufen möchten und die Unterlagen vollständig sind. Saisonal betrachtet sind Frühjahr (März-Juni) und Herbst (September-November) traditionell stärkere Verkaufsmonate. Wichtiger als die Jahreszeit sind jedoch: Ihre persönliche Situation, die aktuelle Marktlage, Zinsentwicklung und die Vollständigkeit Ihrer Dokumentation. Ein gut vorbereiteter Verkauf im Winter kann erfolgreicher sein als ein unvorbereiteter im Frühjahr.
Nach der mündlichen Einigung folgen diese Schritte: 1) Käufer erhält Finanzierungsbestätigung von seiner Bank (ca. 1-2 Wochen), 2) Notartermin wird vereinbart, 3) Notar erstellt Kaufvertragsentwurf und sendet ihn beiden Parteien (mind. 14 Tage vor Beurkundung), 4) Beurkundungstermin beim Notar, 5) Notar beantragt Auflassungsvormerkung im Grundbuch, 6) Käufer zahlt Kaufpreis auf Notaranderkonto oder direkt an Verkäufer, 7) Nach Kaufpreiszahlung: Übergabe der Immobilie mit Protokoll, 8) Eigentumsumschreibung im Grundbuch (kann mehrere Wochen dauern).
Ja, das ist der Regelfall bei eigennutzten Immobilien. Wichtig ist eine gute Organisation: Besichtigungstermine sollten gebündelt werden (z.B. an 1-2 Tagen pro Woche), die Immobilie sollte aufgeräumt und sauber präsentiert werden. Ein Makler koordiniert Termine und minimiert Störungen im Alltag. Nach dem Notartermin wird ein Übergabetermin vereinbart – üblicherweise haben Verkäufer 4-8 Wochen Zeit zum Auszug, je nach Vereinbarung im Kaufvertrag.
Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben für die Beurkundung des Kaufvertrags (§ 311b BGB). Seine Aufgaben: Er erstellt den Kaufvertrag, prüft die Identität beider Parteien, verliest den Vertrag und erklärt alle Klauseln, beurkundet den Vertrag, beantragt die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, überwacht die Kaufpreiszahlung (bei Notaranderkonto), beantragt die Eigentumsumschreibung. Der Notar ist neutral und vertritt weder Käufer noch Verkäufer.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Sie wird direkt nach der notariellen Beurkundung beantragt und schützt den Käufer: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten. Die Vormerkung bleibt im Grundbuch, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt (nach vollständiger Kaufpreiszahlung). Die Kosten für die Vormerkung sind Teil der Grundbuchkosten und betragen ca. 0,5% des Kaufpreises.
Für erfolgreiche Besichtigungen: 1) Aufräumen und putzen – weniger ist mehr, 2) Depersonalisieren – persönliche Fotos und Gegenstände minimieren, 3) Gute Beleuchtung – alle Lampen einschalten, Vorhänge öffnen, 4) Angenehme Temperatur – im Winter heizen, im Sommer lüften, 5) Gerüche beachten – neutral halten, dezent lüften, 6) Unterlagen bereithalten – Grundriss, Energieausweis, Nebenkostenabrechnung, 7) Ruhige Atmosphäre – Fernseher aus, Haustiere ggf. woanders unterbringen, 8) Zeit einplanen – nicht hetzen lassen.
Ein Bieterverfahren ist eine strukturierte Verkaufsmethode, bei der mehrere Interessenten Gebote abgeben. Es ist sinnvoll bei: hoher Nachfrage (mehr als 5-10 ernsthafte Interessenten), attraktiven Lagen, marktunüblichen oder schwer einzuschätzenden Immobilien. Ablauf: Mindestpreis festlegen, Besichtigungen durchführen, Gebotsfrist setzen (meist 2-4 Wochen), schriftliche Gebote sammeln, höchstes Gebot auswählen (Verkäufer ist nicht an das höchste Gebot gebunden). Das Verfahren kann zu einem höheren Verkaufspreis führen als klassische Verhandlungen.
Vor der notariellen Beurkundung: Ja, Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurücktreten. Es entstehen keine rechtlichen Konsequenzen, allerdings können bereits entstandene Kosten (z.B. Gutachten) nicht zurückgefordert werden. Nach der Beurkundung: Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. vertragliches Rücktrittsrecht, arglistige Täuschung, Nichterfüllung durch Käufer). Wichtig: Mündliche Zusagen sind nicht bindend – erst die notarielle Beurkundung ist verbindlich.
Bewertungsmethoden, Kosten und Einflussfaktoren
Es gibt drei anerkannte Bewertungsverfahren: 1) Vergleichswertverfahren: Basiert auf Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien in der Umgebung. Standard für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. 2) Ertragswertverfahren: Berechnet den Wert anhand der erzielbaren Mieteinnahmen. Standard für vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser. 3) Sachwertverfahren: Ermittelt Bodenwert + Gebäudeherstellungskosten abzgl. Alterswertminderung. Wird bei besonderen Immobilien ohne Vergleichsobjekte angewendet. In der Praxis werden oft mehrere Verfahren kombiniert.
Die Kosten variieren je nach Art der Bewertung: Kostenlose Ersteinschätzung: Viele Makler bieten eine unverbindliche Marktpreiseinschätzung kostenfrei an. Kurzbewertung: 200-500 € für eine fundierte Einschätzung mit Marktanalyse. Verkehrswertgutachten: 1.000-3.000 € je nach Objektgröße und -komplexität. Wird von zertifizierten Sachverständigen erstellt und ist gerichtsfest. Bei GIP Frankfurt erhalten Sie eine kostenfreie Erstbewertung als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung.
Die wichtigsten Werttreiber sind: 1) Lage (Mikro- und Makrolage) – mit Abstand der wichtigste Faktor, 2) Zustand und Baujahr – energetischer Standard, Modernisierungsstand, 3) Wohnfläche und Grundstücksgröße, 4) Ausstattungsqualität – Bodenbeläge, Sanitär, Küche, 5) Schnitt und Raumaufteilung, 6) Außenflächen – Balkon, Terrasse, Garten, 7) Bei Wohnungen: Etage, Aufzug, Stellplatz, 8) Energieeffizienz – wird immer wichtiger, 9) Rechtliche Aspekte – Grundbucheinträge, Baulasten, Denkmalschutz. Die Gewichtung variiert je nach Käuferzielgruppe.
Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist der objektiv ermittelte Wert einer Immobilie nach § 194 BauGB – der Preis, der bei einem Verkauf am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkaufspreis ist der tatsächlich erzielte Preis, der durch Verhandlungen und Marktbedingungen beeinflusst wird. Er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen. Bei hoher Nachfrage werden oft Preise über dem Verkehrswert erzielt; bei Zeitdruck oder schwieriger Marktlage kann der Preis darunter liegen.
Ein gerichtsfestes Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen ist erforderlich bei: Erbauseinandersetzungen mit Streitigkeiten, Scheidungen mit Zugewinnausgleich, steuerlichen Nachweisen gegenüber dem Finanzamt (z.B. Erbschaftssteuer), Zwangsversteigerungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Enteignungsverfahren. Für einen normalen Verkauf reicht eine fundierte Marktpreiseinschätzung durch einen erfahrenen Makler in der Regel aus.
Online-Bewertungstools liefern eine erste Orientierung, haben aber deutliche Grenzen: Sie basieren auf statistischen Durchschnittswerten und können individuelle Faktoren wie Zustand, Ausstattung, Schnitt oder Besonderheiten nicht erfassen. Abweichungen von 15-30% zum tatsächlichen Marktwert sind üblich. Für eine realistische Einschätzung ist eine persönliche Besichtigung durch einen lokalen Experten unerlässlich, der den Frankfurter Markt und die Stadtteilspezifika kennt.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in €/m², der von den Gutachterausschüssen ermittelt wird. Er dient als Orientierung für die Bodenwertermittlung. Für Frankfurt finden Sie die Bodenrichtwerte im BORIS-Portal Hessen (bodenrichtwerte-hessen.de) oder beim Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt. Die Werte werden alle zwei Jahre aktualisiert. Beachten Sie: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt – individuelle Grundstücke können je nach Größe, Zuschnitt und Bebaubarkeit deutlich abweichen.
Nicht jede Renovierung rechnet sich. Sinnvoll sind: Schönheitsreparaturen (Streichen, kleine Ausbesserungen) – günstiger Einsatz, großer Effekt. Weniger sinnvoll: Große Umbauten kurz vor Verkauf – Käufer haben oft eigene Vorstellungen. Energetische Sanierung: Rechnet sich oft nicht kurzfristig, verbessert aber die Vermarktbarkeit erheblich (besonders bei schlechter Energieklasse). Faustregel: Investieren Sie nur in Maßnahmen, bei denen Sie mindestens das 1,5-fache der Kosten als Wertsteigerung erwarten können.
Der Energieausweis hat seit 2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Immobilien mit schlechter Energieklasse (F-H) erzielen oft 10-25% geringere Preise als vergleichbare Objekte mit guter Effizienz. Gründe: Käufer kalkulieren Sanierungskosten ein, Banken finanzieren schlechtere Klassen teils ungünstiger, künftige Sanierungspflichten werden erwartet. Bei Klasse A-C sind oft Aufschläge möglich. Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Besichtigungen vorgelegt werden.
Eine grobe Selbsteinschätzung ist möglich: Recherchieren Sie Angebotspreise vergleichbarer Immobilien auf Portalen (beachten Sie: Angebotspreise sind keine Verkaufspreise – ziehen Sie 5-15% ab), prüfen Sie Bodenrichtwerte, analysieren Sie lokale Marktberichte. Grenzen der Selbstbewertung: Objektive Einschätzung des eigenen Objekts ist schwierig, Kenntnis der tatsächlichen Verkaufspreise fehlt, individuelle Faktoren werden oft über- oder unterschätzt. Für eine realistische Preisfindung empfehlen wir eine professionelle Einschätzung.
Provision, Leistungen und Kostenverteilung
In Frankfurt und Hessen gilt seit Dezember 2020 das Gesetz zur Provisionsteilung bei Wohnimmobilien: Die Provision wird hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die marktübliche Gesamtprovision beträgt 5,95-7,14% des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Bei GIP Frankfurt beträgt die Provision für den Verkäufer 3,57% inkl. MwSt. – der Käufer zahlt ebenfalls 3,57%. Bei gewerblichen Immobilien und Anlageimmobilien können andere Regelungen gelten.
Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrags fällig – also wenn der Notartermin stattgefunden hat. Üblicherweise ist die Provision innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wichtig: Wenn kein Verkauf zustande kommt, fallen auch keine Provisionskosten an. Vorab-Kosten für Bewertung, Marketing oder Exposé-Erstellung sollten im Maklervertrag transparent geregelt sein.
Die Kaufnebenkosten in Hessen setzen sich zusammen aus: Grunderwerbsteuer: 6% des Kaufpreises (Hessen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Satz). Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5-2% des Kaufpreises. Maklerprovision Käuferanteil: üblicherweise 3,57% inkl. MwSt. Gesamt: ca. 10,5-11,5% des Kaufpreises. Beispiel bei 500.000 € Kaufpreis: Grunderwerbsteuer 30.000 €, Notar/Grundbuch ca. 8.500 €, Makler 17.850 € = ca. 56.350 € Nebenkosten.
Ein professioneller Makler bietet: 1) Fundierte Marktpreiseinschätzung basierend auf echten Verkaufsdaten, 2) Beschaffung und Prüfung aller Unterlagen, 3) Professionelle Vermarktung mit hochwertigen Fotos, Exposé, Online-Marketing, 4) Interessentenmanagement mit Vorqualifizierung und Bonitätsprüfung, 5) Koordination und Durchführung von Besichtigungen, 6) Verhandlungsführung im Interesse des Verkäufers, 7) Begleitung zum Notar, 8) Übergabekoordination, 9) After-Sale-Service. Der Mehrwert liegt in der Zeitersparnis, Rechtssicherheit und oft höheren Verkaufspreisen.
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: Für Maklerverkauf spricht: Zeit und Aufwand sparen, professionelle Vermarktung, höhere Reichweite, Verhandlungserfahrung, rechtliche Absicherung. Für Privatverkauf spricht: Provisionseinsparung, volle Kontrolle, einfache Objekte in Top-Lagen. Studien zeigen, dass Makler im Schnitt 10-15% höhere Verkaufspreise erzielen – nach Abzug der Provision kann also ein Mehrwert bleiben. Bei komplexen Situationen (Erbe, Scheidung, vermietete Objekte) ist professionelle Unterstützung meist ratsam.
Ja, die Kündigungsmöglichkeiten hängen vom Vertragstyp ab: Einfacher Maklerauftrag: Jederzeit ohne Frist kündbar. Alleinauftrag (einfach): Läuft für eine bestimmte Zeit, danach kündbar. Qualifizierter Alleinauftrag: Feste Laufzeit (meist 3-6 Monate), danach mit vereinbarter Frist kündbar. Wichtig: Prüfen Sie den Vertrag auf Aufwendungsersatzklauseln – manche Verträge sehen vor, dass bereits entstandene Kosten (Marketing, Fotos) bei vorzeitiger Kündigung erstattet werden müssen. Ein seriöser Makler wird Sie nicht in einen nachteiligen Vertrag drängen.
Typische Verkäuferkosten: Maklerprovision: 3,57% inkl. MwSt. (bei Provisionsteilung). Energieausweis: 100-500 € (falls nicht vorhanden). Löschung Grundschuld: ca. 200-400 € beim Notar. Vorfälligkeitsentschädigung: Falls Kredit vor Ablauf getilgt wird (max. 1% der Restschuld). Eventuell: Schönheitsreparaturen, Home Staging, Gutachterkosten. Spekulationssteuer: Nur bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren ohne Eigennutzung (auf den Gewinn). Notarkosten: Trägt grundsätzlich der Käufer (mit Ausnahme der Löschung von Belastungen).
Offener Maklerauftrag: Sie können mehrere Makler gleichzeitig beauftragen. Vorteil: Flexibilität. Nachteil: Makler investieren weniger, da kein exklusiver Anspruch auf Provision besteht; keine professionellen Fotos, weniger Marketing. Qualifizierter Alleinauftrag: Ein Makler ist exklusiv für Sie tätig. Vorteil: Makler investiert voll in Vermarktung, koordinierte Kommunikation, kein Interessenkonflikt. Nachteil: Bindung für Vertragslaufzeit. Empfehlung: Für die beste Vermarktung ist ein zeitlich begrenzter Alleinauftrag bei einem erfahrenen Makler vorteilhaft.
Nein, wenn Sie komplett ohne Makler verkaufen, fällt keine Provision an – weder für Sie noch für den Käufer. Aber: Sobald ein Makler nachweisbar an der Vermittlung beteiligt war (z.B. Erstkontakt, Besichtigung, Exposé-Versand), kann ein Provisionsanspruch entstehen. Auch bei Käufern, die über einen Suchauftrag bei einem Makler an Sie vermittelt werden, kann der Makler Provision verlangen. Wichtig: Bei Kontaktaufnahme durch Makler oder deren Kunden die Provisionsvereinbarung klären.
Qualitätskriterien: 1) Marktkenntnis: Kann konkrete Fragen zum lokalen Markt beantworten, 2) Transparente Verträge: Erklärt alle Klauseln, keine versteckten Kosten, 3) Qualifikation: IHK-geprüft, Mitglied in Berufsverbänden (IVD, BVFI), 4) Referenzen: Nachweisbare Verkäufe, Kundenbewertungen, 5) Realistische Einschätzung: Nennt nicht den höchsten Preis, um Auftrag zu bekommen, 6) Professioneller Auftritt: Hochwertiges Marketing, gepflegte Präsentation, 7) Erreichbarkeit: Zuverlässige Kommunikation, regelmäßige Updates. Vorsicht bei: unrealistisch hohen Preisversprechen, Drängen auf schnelle Vertragsunterschrift, fehlende Haftpflichtversicherung.
Erforderliche Dokumente, Energieausweis und Vorbereitungen
Notwendige Unterlagen für den Verkauf: Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), Flurkarte/Lageplan, Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben), Baugenehmigung und Baupläne, Wohnflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, aktuelle Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen, Rücklagenübersicht. Optional aber empfehlenswert: Modernisierungsnachweise, Grundriss, Nebenkostenübersicht, Fotos/Dokumentation der Ausstattung.
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts (in Frankfurt: Amtsgericht Frankfurt am Main). Antragsmöglichkeiten: Persönlich vor Ort, schriftlich per Post, online über Notare (schneller). Kosten: ca. 10-20 € für einen einfachen Auszug. Berechtigte Antragsteller: Eigentümer, bevollmächtigte Personen, Notare, Behörden mit berechtigtem Interesse. Bearbeitungszeit: 1-3 Wochen beim Amtsgericht, sofort über Notar. Für den Verkauf sollte der Auszug nicht älter als 3 Monate sein.
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz einer Immobilie und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt zwei Typen: Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Günstiger (ca. 50-100 €), aber weniger aussagekräftig. Bedarfsausweis: Wird durch Berechnungen auf Basis der Gebäudedaten ermittelt. Teurer (ca. 200-500 €), aber objektiver. Pflicht für: Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht saniert wurden. Das Exposé muss die Energiekennwerte enthalten; bei Besichtigungen muss der Ausweis vorgelegt werden.
Die Teilungserklärung ist das zentrale Dokument einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie enthält: Aufteilung des Grundstücks in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile jeder Einheit (wichtig für Abstimmungen und Kostenverteilung), Sondernutzungsrechte (z.B. Keller, Stellplatz, Garten), Nutzungsbeschränkungen (z.B. Gewerbe erlaubt?), Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltung. Käufer prüfen die Teilungserklärung genau – sie bestimmt Rechte und Pflichten auf Jahrzehnte. Bei älteren Teilungserklärungen können veraltete Regelungen bestehen.
Empfohlene Vorbereitungsschritte: 1) Unterlagen zusammenstellen: Alle relevanten Dokumente beschaffen und prüfen. 2) Optische Aufwertung: Streichen, kleine Reparaturen, Entrümpeln, professionelle Reinigung. 3) Garten/Außenbereich pflegen: Erster Eindruck zählt. 4) Depersonalisieren: Persönliche Gegenstände reduzieren. 5) Energieausweis erstellen lassen (falls nicht vorhanden). 6) Offene Mängel dokumentieren: Transparenz schafft Vertrauen. 7) Fotos vorbereiten: Gutes Wetter, aufgeräumt, alle Räume. 8) Zeitplan festlegen: Wann können Besichtigungen stattfinden? Je besser die Vorbereitung, desto schneller und erfolgreicher der Verkauf.
Home Staging ist die professionelle Inszenierung einer Immobilie für den Verkauf durch Möblierung, Dekoration und Beleuchtung. Ziel: Räume optimal präsentieren und emotionale Kaufimpulse auslösen. Studien zeigen: Professionell gestagete Immobilien verkaufen sich 30-50% schneller und erzielen bis zu 15% höhere Preise. Kosten: 1-3% des Kaufpreises. Besonders sinnvoll bei: leerstehenden Objekten, veralteter Einrichtung, schwierigen Schnitten. Alternativen: Digitales Home Staging (ab ca. 50 € pro Bild) für Exposé-Fotos, physisches Staging für Besichtigungen.
Offenbarungspflicht besteht bei allen bekannten Mängeln, die für die Kaufentscheidung relevant sind: Bauliche Mängel: Feuchtigkeit, Schimmel, Risse, undichtes Dach. Rechtliche Mängel: Baulasten, Wegerechte, Denkmalschutz, offene Baugenehmigungen. Altlasten: Verdacht auf kontaminiertes Grundstück. Schädlinge: Holzwurm, Marder. Nachbarschaftsprobleme: Nur wenn erheblich und dauerhaft. Wichtig: Verschwiegene Mängel können zur Anfechtung des Kaufvertrags oder Schadensersatzforderungen führen. Im Kaufvertrag wird meist ein Gewährleistungsausschluss vereinbart – dieser gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Ausnahme: Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenster) sollte ein aktueller Ausweis erstellt werden, da der alte die neuen Werte nicht widerspiegelt. Für den Eigengebrauch ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besteht keine Pflicht zur Erneuerung.
Typische Kosten für Verkaufsunterlagen: Grundbuchauszug: 10-20 €. Flurkarte: 15-50 €. Energieausweis: 50-100 € (Verbrauch) / 200-500 € (Bedarf). Kopie Baugenehmigung: 20-50 € (falls nicht vorhanden). Bei WEG: Verwalterbescheinigung: 50-150 €. Gesamt: 100-500 € für die wichtigsten Unterlagen. Bei einem Maklerauftrag übernimmt oft der Makler die Beschaffung der Unterlagen im Rahmen seiner Leistung. Planen Sie 2-4 Wochen für die vollständige Zusammenstellung ein.
Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen: Der Energieausweis muss bereits bei der Vermarktung vorliegen – die Kennwerte müssen im Exposé angegeben werden (gesetzliche Pflicht). Fehlende Unterlagen können bei Interessenten Misstrauen wecken. Ohne Wohnflächenberechnung oder Grundriss ist eine professionelle Präsentation schwierig. Spätestens für den Notartermin müssen alle Unterlagen vollständig sein. Empfehlung: Starten Sie die Unterlagenbeschaffung parallel zur Maklersuche, um Zeit zu sparen.
Kaufvertrag, Spekulationssteuer, Grunderwerbsteuer und rechtliche Aspekte
Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine nicht selbstgenutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkaufen. Berechnung: Der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Verkaufskosten) wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Keine Steuer bei: Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren, Verkauf nach mehr als 10 Jahren Besitz. Beispiel: Kauf 2020 für 400.000 €, Verkauf 2025 für 550.000 € = 150.000 € Gewinn, bei 40% Steuersatz = 60.000 € Steuer. Bei Erbschaft zählt das Kaufdatum des Erblassers.
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6% des Kaufpreises (Stand 2025). Hessen gehört damit neben Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen zu den Bundesländern mit dem höchsten Satz. Die Steuer wird vom Käufer gezahlt und ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Beispiel: Bei 500.000 € Kaufpreis = 30.000 € Grunderwerbsteuer. Eine Senkung ist politisch diskutiert, aber Stand heute nicht beschlossen.
Bei einem laufenden Immobilienkredit gibt es mehrere Optionen: 1) Ablösung: Der Kredit wird aus dem Verkaufserlös getilgt. Die Bank verlangt ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1% der Restschuld bei Restlaufzeit >12 Monate). 2) Übertragung: In seltenen Fällen kann der Käufer den Kredit übernehmen (Bank muss zustimmen). 3) Objekttausch: Bei Kauf einer neuen Immobilie kann die Grundschuld auf das neue Objekt übertragen werden. Wichtig: Klären Sie mit Ihrer Bank die Konditionen vor dem Verkauf, um Überraschungen zu vermeiden.
Ein notarieller Kaufvertrag enthält: Parteien (Käufer und Verkäufer mit vollständigen Daten), genaue Objektbeschreibung (Grundbuchdaten, Flurstück), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Lasten und Beschränkungen, Gewährleistungsregelungen (meist Ausschluss bei gebrauchten Immobilien), Auflassungsvormerkung, Regelung zu mitverkauftem Zubehör (Küche, etc.), Rücktrittsrechte (z.B. bei Finanzierungsausfall), Vollzugsauftrag an den Notar. Der Notar ist verpflichtet, beide Parteien neutral zu beraten und alle Klauseln zu erklären.
In einer Erbengemeinschaft können grundsätzlich alle Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden – auch der Verkauf einer Immobilie. Einzelne Erben können nicht überstimmt werden. Wenn keine Einigung möglich ist, gibt es folgende Optionen: Auszahlung eines Erben durch die anderen, Erbauseinandersetzungsklage (langwierig und teuer), Teilungsversteigerung (gerichtlich angeordneter Verkauf – oft mit Wertverlust). Empfehlung: Einigen Sie sich möglichst außergerichtlich. Ein neutraler Makler oder Mediator kann helfen, alle Interessen zu berücksichtigen.
Die Teilungsversteigerung ist eine gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung, wenn sich Miteigentümer (z.B. in Erbengemeinschaft oder nach Scheidung) nicht auf einen Verkauf einigen können. Nachteil: Der erzielte Preis liegt oft 20-40% unter dem Marktwert. Vermeidung: 1) Außergerichtliche Einigung über den freien Verkauf, 2) Ein Miteigentümer kauft die anderen aus, 3) Mediation bei Konflikten, 4) Verkauf an einen Miteigentümer mit Zeitaufschub. Bei Uneinigkeit: Ein erfahrener Makler kann neutral vermitteln und einen marktgerechten Verkauf ermöglichen, der allen mehr bringt als eine Versteigerung.
Der Grundsatz 'Kauf bricht nicht Miete' (§ 566 BGB) schützt Mieter: Das Mietverhältnis besteht unverändert fort. Der Käufer tritt als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Kündigungsschutz: Der neue Eigentümer hat kein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist nur unter den normalen gesetzlichen Voraussetzungen möglich (z.B. Eigenbedarf – mit Sperrfristen von oft 3-10 Jahren bei Umwandlung). Für Verkäufer bedeutet das: Vermietete Wohnungen erzielen oft 20-30% weniger als vergleichbare freie Wohnungen, da Kapitalanleger andere Renditeerwartungen haben.
Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie zu nutzen und die Erträge (z.B. Miete) zu beziehen, ohne Eigentümer zu sein. Typisch bei: Übertragung an Kinder bei Behalt des lebenslangen Wohnrechts. Verkaufsauswirkung: Die Immobilie kann mit Nießbrauch verkauft werden, der Wert ist aber deutlich gemindert. Die Wertminderung wird nach dem Kapitalwert des Nießbrauchs berechnet (abhängig von Alter des Berechtigten und Mietwert). Alternative: Nießbrauch kann gegen Einmalzahlung oder Rente abgelöst werden – der Berechtigte muss zustimmen.
Wohnrecht (§ 1093 BGB): Berechtigt zur persönlichen Nutzung der Wohnung. Nicht übertragbar, nicht vererbbar. Erlischt mit Tod des Berechtigten. Vermietung ist nicht erlaubt. Nießbrauch (§ 1030 BGB): Umfassendes Nutzungsrecht inkl. Vermietung und Ertragsziehung. Der Nießbraucher trägt die laufenden Kosten. Ebenfalls nicht übertragbar, nicht vererbbar. Bei Verkauf: Beide Rechte mindern den Verkaufswert erheblich. Die Wertminderung beim Nießbrauch ist höher, da er mehr Rechte umfasst. Beide können nur mit Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden.
Eine Löschung der Grundschuld ist für den Verkauf nicht zwingend erforderlich, aber üblich. Optionen: 1) Löschung vor/bei Verkauf: Der Notar beantragt die Löschung nach Kredittilgung. Kosten: ca. 200-400 € (Notar + Grundbuchamt). 2) Übernahme durch Käufer: Selten, da Käufer meist eigene Finanzierung haben. 3) Grundschuld 'stehen lassen' für eigene neue Finanzierung (Objekttausch). Wichtig: Sie benötigen eine Löschungsbewilligung von Ihrer Bank. Diese erhalten Sie nach vollständiger Kredittilgung. Die Kosten der Löschung trägt der Verkäufer.
Ja, denkmalgeschützte Immobilien können verkauft werden. Besonderheiten: Der Denkmalschutz geht auf den Käufer über – er ist an alle Auflagen gebunden. Sanierungen und Umbauten erfordern Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde. Steuervorteile: Käufer können Sanierungskosten steuerlich absetzen (§ 7i EStG – bis zu 9% jährlich über 12 Jahre bei Vermietung). Käuferkreis: Oft Liebhaber und Kapitalanleger, die steuerliche Vorteile nutzen wollen. Wichtig für Verkäufer: Alle Denkmalschutz-Unterlagen und bisherigen Genehmigungen bereitstellen.
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die im Baulastenverzeichnis (nicht im Grundbuch) eingetragen sind. Typische Baulasten: Abstandsflächenbaulast (Unterschreitung Grenzabstand), Stellplatzbaulast (Stellplätze für Nachbargrundstück), Zuwegungsbaulast (Wegerecht für Nachbarn), Vereinigungsbaulast (Grundstücke gelten baurechtlich als Einheit). Auswirkung auf Verkauf: Baulasten können den Wert mindern und müssen im Kaufvertrag offengelegt werden. Das Baulastenverzeichnis führt die Bauaufsichtsbehörde – ein Auszug kostet ca. 20-50 €. Käufer sollten immer einen Auszug anfordern.
Erbschaft, Scheidung, vermietete Objekte und besondere Situationen
Schritte beim Verkauf einer geerbten Immobilie: 1) Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht, Kosten je nach Erbwert). 2) Grundbuch berichtigen (Erben als neue Eigentümer eintragen – in den ersten 2 Jahren kostenfrei). 3) Unterlagen zusammenstellen (vom Erblasser oft unvollständig). 4) Bei Erbengemeinschaft: Einstimmige Verkaufsentscheidung herbeiführen. 5) Steuerliche Prüfung: Spekulationssteuer nur, wenn Erblasser die 10-Jahres-Frist nicht erfüllt hatte. 6) Professionelle Bewertung und Vermarktung. Tipp: Ein erfahrener Makler kann bei Erbengemeinschaften als neutraler Vermittler dienen.
Ob Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Wert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad ab. Freibeträge: Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € pro Kind. Enkel: 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €. Steuerbefreiung für 'Familienheim': Ehepartner und Kinder (bei Selbstnutzung und Wohnfläche max. 200 m² für Kinder) können steuerfrei erben, wenn sie 10 Jahre selbst darin wohnen. Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren entfällt die Befreiung rückwirkend. Für die Wertermittlung gilt der Verkehrswert zum Todestag.
Bei Scheidung gibt es mehrere Optionen für gemeinsame Immobilien: 1) Verkauf und Erlösteilung: Häufigste Lösung – beide werden ausgezahlt, sauberer Schnitt. 2) Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Kredit und Grundbuch müssen umgeschrieben werden (Bank muss zustimmen). 3) Realteilung: Bei großen Immobilien ggf. Aufteilung in zwei Wohneinheiten. 4) Weiterhin gemeinsames Eigentum: Selten sinnvoll, führt oft zu Konflikten. 5) Vermietung und Teilung der Einnahmen. Bei Uneinigkeit: Teilungsversteigerung möglich, aber mit erheblichem Wertverlust.
Ja, vermietete Wohnungen können jederzeit verkauft werden. Das Mietverhältnis geht unverändert auf den Käufer über (§ 566 BGB 'Kauf bricht nicht Miete'). Käuferkreis: Kapitalanleger, die an der Mietrendite interessiert sind. Preis: Vermietete Wohnungen erzielen 15-30% weniger als vergleichbare freie Wohnungen. Gründe: Käufer haben kein Nutzungsrecht, Eigenbedarfskündigung ist schwer und langwierig. Für Verkäufer: Mieter müssen über den Verkauf informiert werden, haben aber kein Vorkaufsrecht (außer bei Umwandlung in WEG nach 2015). Alle Mietunterlagen müssen dem Käufer übergeben werden.
Beim diskreten Verkauf wird die Immobilie nicht öffentlich auf Portalen inseriert. Stattdessen: Off-Market-Vermarktung an vorqualifizierte Interessenten aus dem Käufernetzwerk des Maklers. Vorqualifizierung: Nur solvente, ernsthafte Interessenten erhalten Informationen. Vertraulichkeit: NDAs (Geheimhaltungsvereinbarungen) vor Einsicht in Details. Anonyme Präsentation: Exposé ohne genaue Adresse, Fotos erst nach NDA. Vorteile: Keine Nachbarn, Mieter oder Geschäftspartner erfahren vom Verkauf; kein 'Ladenhüter'-Effekt bei langer Vermarktungsdauer. Nachteil: Ggf. längere Verkaufszeit und kleinerer Interessentenkreis.
Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses (Zinshaus) hat Besonderheiten: Käuferzielgruppe: Kapitalanleger und institutionelle Investoren. Bewertung: Primär über Ertragswertverfahren (Mieteinnahmen, Leerstand, Instandhaltungsrückstau). Unterlagen: Mieterliste, alle Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Aufstellung Instandhaltungen. Due Diligence: Käufer prüfen intensiv Mietverträge, Mietrückstände, Rechtsstreitigkeiten. Verkaufsprozess: Oft strukturiertes Bieterverfahren bei größeren Objekten. Diskretion: Häufig gewünscht, um Mieter nicht zu verunsichern. Wir begleiten Mehrfamilienhausverkäufe mit speziellem Fokus auf Investorenansprache.
Gewerbeimmobilien (Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion) erfordern spezialisierte Vermarktung: Käuferzielgruppe: Investoren, Eigennutzer (Unternehmen), Family Offices. Bewertung: Ertragswertverfahren, Berücksichtigung von Mietvertragslaufzeiten und Bonität der Mieter. Spezifische Unterlagen: Gewerbemietverträge, Umsatzzahlen bei Einzelhandel, Baugenehmigungen für Nutzungsart. Markt: Gewerbeimmobilien sind ein separater Markt mit eigenen Zyklen. Expertise: Gewerbeverkäufe erfordern spezifisches Know-how – nicht jeder Wohnimmobilienmakler ist dafür geeignet. GIP Frankfurt verfügt über Erfahrung im Gewerbebereich.
Ja, eine Grundstücksteilung ist möglich, erfordert aber mehrere Schritte: 1) Teilungsgenehmigung beim Bauamt beantragen (wird geprüft, ob beide Teile bebaubar sind). 2) Vermessung durch öffentlich bestellten Vermesser. 3) Neue Flurstücke im Liegenschaftskataster. 4) Teilung im Grundbuch. Kosten: Vermessung 1.500-3.000 €, Notarkosten, Grundbuchgebühren. Voraussetzungen: Beide Grundstücke müssen eigenständig nutzbar sein (Zugang, Erschließung, Bebaubarkeit). Zeitrahmen: 3-6 Monate. Alternative: Verkauf eines Miteigentumsanteils (selten praktikabel).
Ein eingetragenes Wohnrecht bleibt beim Verkauf bestehen – es geht auf den Käufer über. Auswirkungen: Der Berechtigte darf weiterhin in der Immobilie wohnen. Der Käufer kann das Wohnrecht nicht einseitig aufheben. Der Verkaufswert ist erheblich gemindert. Wertberechnung: Die Minderung wird nach dem Kapitalwert berechnet (abhängig vom Alter des Berechtigten und dem Mietwert der genutzten Fläche). Käuferkreis: Oft Kapitalanleger, die auf das Erlöschen des Wohnrechts spekulieren. Alternative: Ablösung des Wohnrechts gegen Einmalzahlung (Zustimmung des Berechtigten erforderlich).
Auch bei drohendem Versteigerungstermin gibt es Handlungsoptionen: 1) Freihändiger Verkauf: Bis kurz vor dem Versteigerungstermin können Sie frei verkaufen. Ein freier Verkauf erzielt fast immer mehr als eine Versteigerung. 2) Einigung mit der Bank: Banken sind oft gesprächsbereit, da auch sie einen Wertverlust vermeiden wollen. Vereinbaren Sie Zahlungspausen oder Tilgungsstreckungen. 3) Verkauf vor Termin: Wir haben Erfahrung mit zeitkritischen Verkäufen und können schnell handeln. 4) Käufer finden: Es gibt Investoren, die auf solche Situationen spezialisiert sind. Wichtig: Handeln Sie früh – je mehr Zeit, desto mehr Optionen.
Ja, das ist über verschiedene Modelle möglich: 1) Nießbrauch: Sie verkaufen, behalten aber das lebenslange Nutzungsrecht. Der Kaufpreis ist entsprechend reduziert. 2) Wohnrecht: Ähnlich, aber weniger umfassend (keine Vermietungsmöglichkeit). 3) Rückmietung (Sale-and-Lease-Back): Sie verkaufen und mieten die Immobilie zurück. 4) Leibrente: Sie erhalten statt eines Einmalbetrags monatliche Zahlungen bis zum Lebensende. Diese Modelle werden oft von Senioren genutzt, um Kapital freizusetzen. Wichtig: Lassen Sie sich unabhängig beraten – die Konditionen variieren stark.
Für einen schnellen Verkauf: 1) Realistischer Preis: Ein marktgerechter oder leicht darunter liegender Preis beschleunigt enorm. 2) Vollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente kosten Wochen. 3) Sofortige Verfügbarkeit: Leere Objekte lassen sich schneller verkaufen. 4) Professionelle Präsentation: Hochwertige Fotos, 360°-Rundgang. 5) Breite Vermarktung: Alle relevanten Kanäle nutzen. 6) Flexibilität bei Besichtigungen. 7) Vorab-Bonitätsprüfung der Interessenten. 8) Erfahrener Makler mit großem Netzwerk. Alternative: Ankaufportale zahlen schnell, aber mit Abschlägen von 20-30%. Bei dringendem Bedarf: Sprechen Sie uns an – wir haben Erfahrung mit zeitkritischen Verkäufen.
Marktpreise, Stadtteile und Entwicklungen in Frankfurt
Der Frankfurter Immobilienmarkt zeigt sich 2024/2025 differenziert: Nach der Preiskorrektur 2022/2023 (bedingt durch Zinsanstieg) haben sich die Preise auf neuem Niveau stabilisiert. Nachfrage: Weiterhin hoch in zentralen Lagen, verhaltener im Umland. Preise: Eigentumswohnungen im Bestand: 4.500-10.000 €/m² je nach Lage. Einfamilienhäuser: 600.000-2.000.000 €+ je nach Stadtteil. Verkaufsdauer: 3-6 Monate bei marktgerechtem Preis. Trends: Energieeffizienz wird wichtiger, Außenflächen (Balkon, Garten) stark gefragt, Homeoffice-taugliche Grundrisse bevorzugt.
Die teuersten Stadtteile in Frankfurt (Stand 2024/2025): 1) Westend: 8.000-15.000 €/m² – Gründerzeit-Altbauten, Nähe Palmengarten. 2) Nordend: 6.500-10.000 €/m² – beliebte Wohnlage, gute Infrastruktur. 3) Sachsenhausen (nördlich): 6.000-9.500 €/m² – Altstadt-Charme, Main-Nähe. 4) Holzhausenviertel: 8.000-12.000 €/m² – exklusive Villenlage. 5) Diplomatenviertel: 7.500-11.000 €/m² – repräsentativ, ruhig. Aufstrebend: Ostend (EZB-Effekt), Gallus (Europaviertel-Ausstrahlung), Bockenheim (Uni-Nähe). Preise variieren stark nach Objektzustand, Etage, Ausstattung.
Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Für Verkauf spricht: Preise haben sich nach Korrektur stabilisiert, keine weiteren starken Rückgänge erwartet. Die Zinsen könnten sinken, was die Nachfrage wieder erhöht. Frankfurt bleibt als Finanzstandort attraktiv. Gegen sofortigen Verkauf spricht: Wenn Sie nicht verkaufen müssen und auf steigende Preise spekulieren. Empfehlung: Verkaufen Sie, wenn es Ihre Lebensplanung erfordert. Eine kostenfreie Bewertung zeigt Ihnen, welchen Preis Sie aktuell erzielen können – unverbindlich und ohne Risiko.
Historische Entwicklung: 2010-2022: Starker Anstieg um 80-100% in zentralen Lagen. 2022-2023: Korrektur um 10-20% durch Zinsanstieg. 2024: Seitwärtsbewegung, erste Stabilisierung. Prognose 2025+: Moderate Erholung erwartet, abhängig von Zinsentwicklung. Langfristige Treiber: Finanzstandort mit hoher Kaufkraft, begrenztes Bauland, Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte, EZB und EU-Institutionen. Frankfurt profitiert von strukturellen Vorteilen, die auch mittelfristig für stabile bis leicht steigende Preise sprechen.
Orientierungswerte für Eigentumswohnungen (Bestand, mittlerer Zustand, 2024/2025): Premium (Westend, Nordend, Holzhausen): 7.000-12.000 €/m². Gehoben (Sachsenhausen, Bornheim, Bockenheim): 5.500-8.000 €/m². Mittel (Gallus, Rödelheim, Seckbach): 4.500-6.500 €/m². Einfach (Griesheim, Fechenheim, Nied): 3.500-5.000 €/m². Einflussfaktoren: Baujahr, Zustand, Energieeffizienz, Etage, Aufzug, Balkon/Terrasse, Stellplatz. Neubauten liegen 20-40% über diesen Werten. Für eine genaue Einschätzung Ihrer Immobilie empfehlen wir eine individuelle Bewertung.
Aktive Käufergruppen am Frankfurter Markt: 1) Eigennutzer (Familien): Suchen Häuser und große Wohnungen, Fokus auf Schulen und Grünflächen. 2) Young Professionals: 2-3 Zimmer-Wohnungen in zentralen, lebendigen Vierteln. 3) Kapitalanleger: Vermietete Objekte mit stabiler Rendite (ab 3-4% netto). 4) Internationale Käufer: EZB, Banken, Beratungen – oft für kurz-/mittelfristige Nutzung. 5) Senioren: Barrierefreie Wohnungen in guter Infrastrukturlage. Je nach Käuferzielgruppe unterscheiden sich Marketing und Ansprache – wir stimmen die Strategie auf Ihre Immobilie ab.
Die EZB im Ostend hat das umliegende Viertel erheblich aufgewertet: Preisentwicklung Ostend: +60-80% seit EZB-Eröffnung 2014. Käuferstruktur: Viele internationale Käufer und Mieter mit EZB-Bezug. Infrastruktur: Neue Gastronomie, Einzelhandel, verbesserte ÖPNV-Anbindung. Ausstrahlung: Auch angrenzende Viertel (Fechenheim, Riederwald) profitieren. Für Verkäufer: Immobilien im Ostend und Umgebung erzielen überdurchschnittliche Preise, internationale Vermarktung kann sinnvoll sein.
Frankfurt hat mehrere besondere Regelungen: Erhaltungssatzungen (Milieuschutz): In bestimmten Vierteln (u.a. Teile von Bornheim, Nordend, Sachsenhausen) gelten Einschränkungen bei Modernisierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen. Genehmigungspflicht für bestimmte Maßnahmen. Stellplatzsatzung: Neue Wohnungen müssen Stellplätze nachweisen oder Ablöse zahlen. Baumschutzsatzung: Fällung von Bäumen ab bestimmter Größe genehmigungspflichtig. Denkmalschutz: Zahlreiche Gebäude und Ensembles stehen unter Schutz. Für Verkäufer: Diese Regelungen sind im Exposé zu erwähnen und beeinflussen den Käuferkreis.
Unsere Arbeitsweise, Expertise und Kontaktmöglichkeiten
GIP Frankfurt zeichnet sich aus durch: 1) Spezialisierung auf Frankfurt und Rhein-Main: Tiefe Marktkenntnis statt bundesweiter Streuung. 2) Ganzheitlicher Service: Von Bewertung bis After-Sale aus einer Hand. 3) Transparente Kommunikation: Regelmäßige Updates, keine versteckten Kosten. 4) Professionelle Vermarktung: Hochwertige Fotos, 360°-Rundgänge, zielgruppengerechtes Marketing. 5) Qualifizierte Interessenten: Bonitätsprüfung vor Besichtigung. 6) Erfahrung in Spezialfällen: Erbengemeinschaften, diskrete Verkäufe, vermietete Objekte. 7) Faire Provision: 3,57% inkl. MwSt. bei Provisionsteilung – erfolgsbasiert, keine Vorabkosten.
Unser Prozess: 1) Erstgespräch: Kostenlos und unverbindlich – Ihre Situation verstehen, Fragen beantworten. 2) Immobilienbewertung: Fundierte Marktpreiseinschätzung vor Ort. 3) Strategieentwicklung: Gemeinsam den optimalen Vermarktungsweg festlegen. 4) Unterlagen-Audit: Wir beschaffen und prüfen alle notwendigen Dokumente. 5) Exposé-Erstellung: Professionelle Fotos, ansprechende Texte. 6) Vermarktung: Zielgruppengerechte Ansprache über passende Kanäle. 7) Besichtigungen: Wir koordinieren und begleiten alle Termine. 8) Verhandlung: Wir verhandeln in Ihrem Interesse. 9) Notartermin: Begleitung bis zur Beurkundung. 10) Übergabe: Saubere Übergabe mit Protokoll.
Sie erreichen uns: Telefon: +49 (0) 69 13 02 08 00 (Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa nach Vereinbarung). E-Mail: info@gip-frankfurt.de. Büro: Grüneburgweg 41-43, 60322 Frankfurt am Main. Online: Kontaktformular auf unserer Website. Erstberatung: Kostenlos und unverbindlich. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für dringende Anliegen rufen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Unser Einzugsgebiet: Frankfurt am Main: Alle Stadtteile mit besonderem Fokus auf Westend, Nordend, Sachsenhausen, Bornheim, Bockenheim, Ostend. Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Kronberg, Königstein. Main-Taunus-Kreis: Eschborn, Hofheim, Kelkheim, Bad Soden. Wetteraukreis: Friedberg, Bad Vilbel. Kreis Offenbach: Offenbach, Neu-Isenburg, Dreieich. Für Objekte außerhalb dieses Gebiets vermitteln wir gerne an spezialisierte Kollegen.
Ja, wir erstellen Bewertungen für verschiedene Anlässe: Verkaufsvorbereitung: Kostenfreie Marktpreiseinschätzung für Verkaufsinteressierte. Erbschafts-/Schenkungsfälle: Wertermittlung für die Erbschaftssteuererklärung. Scheidungsverfahren: Neutrale Bewertung für den Zugewinnausgleich. Vermögensübersicht: Aktuelle Wertermittlung für Ihre Finanzplanung. Für gerichtsfeste Gutachten: Wir arbeiten mit zertifizierten Sachverständigen zusammen und können entsprechende Kontakte vermitteln. Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung für Ihren Bedarf.
Ja, wir unterstützen auch Kaufinteressenten: Aktuelle Angebote: Sehen Sie unsere aktuellen Objekte auf unserer Website unter 'Angebote'. Suchauftrag: Registrieren Sie sich für unseren Käuferverteiler – Sie erhalten passende Objekte vor Veröffentlichung. Off-Market: Manche Immobilien werden nur diskret vermarktet – mit einem Suchauftrag haben Sie Zugang. Beratung: Wir beraten Sie auch als Käufer zu Marktpreisen und Verhandlungsstrategien. Hinweis: Bei Kauf über uns fällt die übliche Käuferprovision (3,57% inkl. MwSt.) an.
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