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Ihre vermietete Immobilie optimal positionieren. Mit unserem Kapitalanleger-Netzwerk zum besten Preis.
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie unterscheidet sich grundlegend vom Verkauf eines leerstehenden Objekts. Käufer sind hier primär Kapitalanleger, die nach stabilen Renditen suchen – nicht Eigennutzer, die ein Zuhause wollen. Das erfordert eine völlig andere Ansprache, Dokumentation und Preisargumentation.
Im Frankfurter Markt haben wir zahlreiche vermietete Immobilien erfolgreich an Kapitalanleger und institutionelle Investoren vermittelt. Unsere Erfahrung zeigt: Mit der richtigen Rendite-Aufbereitung und gezielter Investoren-Ansprache erzielen vermietete Objekte häufig bessere Preise als bei einem Verkauf nach Mieterleerstand.
In unserem ausführlichen Ratgeber zum Verkauf vermieteter Wohnungen erfahren Sie alle Details zu Renditeberechnung und rechtlichen Grundlagen. Informationen zur spezifischen Verkaufssituation finden Sie auf unserer Seite Vermietete Immobilie verkaufen.
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie erfordert besondere Expertise – von der Rendite-Aufbereitung bis zur Investoren-Ansprache.
Wir kennen die Besonderheiten beim Verkauf mit bestehendem Mietverhältnis.
Zugang zu Investoren, die gezielt vermietete Objekte suchen.
Bewertung der Mietverträge hinsichtlich Attraktivität für Käufer.
Professionelle Aufbereitung der Renditekennzahlen für Investoren.
Realistische Preisermittlung unter Berücksichtigung der Vermietung.
Professionelle Abstimmung mit Ihren Mietern während des Verkaufs.
| Kriterium | Vermietet verkaufen | Unvermietet verkaufen |
|---|---|---|
| Käuferkreis | Kapitalanleger, Investoren | Eigennutzer, breiterer Markt |
| Preisfaktor | Renditebasis (Faktor × Jahresmiete) | Marktwert nach Lage und Zustand |
| Besichtigungen | Abstimmung mit Mietern nötig | Jederzeit möglich |
| Mietvertrag | Geht auf Käufer über | Kein Mietvertrag |
| Vorkaufsrecht | Bei WEG-Umwandlung (§ 577 BGB) | Entfällt |
| Verkaufsdauer | Spezifischer Markt, oft schneller bei guter Rendite | Breiterer Markt, abhängig von Nachfrage |
Von der Mietvertrags-Analyse bis zum Eigentümerwechsel – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Analyse der Mietverträge und Mieterstruktur
Bewertung unter Berücksichtigung der Vermietung
Aufbereitung der Rendite-Dokumentation
Gezielte Ansprache von Kapitalanlegern
Koordination von Besichtigungen mit Mietern
Begleitung bis zum Eigentümerwechsel
Über 75 % der Einwohner leben zur Miete – das schafft einen großen Investorenmarkt für vermietete Bestandsimmobilien.
Nordend, Bornheim und Ostend bieten stabile Mieteinnahmen bei moderatem Kaufpreisniveau – attraktiv für renditeorientierte Käufer.
Institutionelle Investoren und Family Offices suchen gezielt Bestandsimmobilien mit gesicherten Mieteinnahmen in Frankfurt.
Marktinfo: Im Frankfurter Mietwohnungsmarkt liegt die durchschnittliche Bruttorendite bei 4,0–4,5 %. Vermietete Objekte mit Renditen über 4,5 % finden besonders schnell Käufer. Mehr zur Bewertung Ihrer Immobilie.
Wer Mieter nicht oder zu spät über den Verkauf informiert, riskiert Verunsicherung und mögliche Kündigungen – das schadet der Rendite.
Investoren erwarten detaillierte Kennzahlen auf einen Blick. Ohne professionelle Aufbereitung verlieren Sie kaufkräftige Interessenten.
Mieter haben ein Recht auf Vorankündigung und Terminabstimmung. Unangekündigte Besichtigungen können rechtliche Konsequenzen haben.
Befristete Verträge, Staffelmieten oder Sonderklauseln müssen transparent kommuniziert werden – sonst drohen Rückabwicklungen.
Nicht unbedingt. Für Kapitalanleger sind vermietete Immobilien sogar attraktiver, da sie sofort Mieteinnahmen generieren. Der Käuferkreis ist zwar spezialisierter, aber oft kaufkräftiger.
Der Mieter muss nicht vorab informiert werden, hat aber ein Vorkaufsrecht bei Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 577 BGB). Wir empfehlen eine frühzeitige, transparente Kommunikation, um Verunsicherung zu vermeiden.
Eine marktgerechte oder leicht unter Markt liegende Miete kann den Verkaufspreis positiv beeinflussen, da Käufer Mieterhöhungspotenzial sehen. Wir berechnen die optimale Darstellung der Renditekennzahlen.
Der Mietvertrag geht unverändert auf den neuen Eigentümer über. „Kauf bricht nicht Miete“ – der Mieter behält alle Rechte aus dem bestehenden Vertrag.
Der Grundsatz aus § 566 BGB besagt, dass der Erwerber in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags eintritt. Kündigungsfristen, Mietpreisbindungen und Sondervereinbarungen bleiben vollständig bestehen.
Die Bruttorendite ergibt sich aus der Jahreskaltmiete geteilt durch den Kaufpreis mal 100. Die Nettorendite berücksichtigt zusätzlich Bewirtschaftungskosten wie Instandhaltungsrücklage, Verwaltung und nicht umlagefähige Nebenkosten.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nur bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach § 577 BGB. Beim Verkauf eines bereits als Eigentumswohnung eingetragenen Objekts oder eines ganzen Mehrfamilienhauses entfällt das Vorkaufsrecht.
Ja. Bei vermieteten Immobilien gilt die 10-jährige Spekulationsfrist ohne Ausnahme, da die Eigennutzungs-Regelung nicht greift. Liegt der Kauf weniger als 10 Jahre zurück, fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für den Verkauf Ihrer Kapitalanlage entwickeln. Kostenlos und unverbindlich.