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Wir begleiten Sie neutral und professionell durch eine schwierige Zeit. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für beide Seiten.
In unserer Praxis begleiten wir regelmäßig Paare durch den Verkauf ihrer gemeinsamen Immobilie bei Trennung. Wir wissen: Es geht um mehr als Quadratmeter und Kaufpreise. Es geht um ein gemeinsames Leben, das aufgeteilt werden muss – oft unter emotionaler Belastung. In unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung erfahren Sie alle rechtlichen Details.
Genau deshalb agieren wir konsequent neutral. Wir nehmen keine Partei ein, sondern fokussieren auf das gemeinsame Ziel: einen fairen Verkauf zum bestmöglichen Preis, der beiden Seiten einen sauberen Neuanfang ermöglicht. Die Grundlage bildet eine professionelle Bewertung & Strategie, die beiden Parteien als neutrale Verhandlungsbasis dient.
Jede Trennung ist anders. Hier finden Sie erste Orientierung für die häufigsten Konstellationen.
Die einfachste Konstellation: Beide Partner sind sich einig, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Wir begleiten den Prozess neutral.
Ein Partner möchte die Immobilie behalten und den anderen auszahlen. Wir ermitteln einen fairen Marktwert als Grundlage für die Einigung.
Wenn eine Einigung scheitert, droht die Teilungsversteigerung. Wir empfehlen dringend Mediation, um Wertverluste von 20-30% zu vermeiden.
Der Immobilienkredit bindet beide Partner. Beim Verkauf wird er abgelöst – Vorfälligkeitsentschädigungen sind zu berücksichtigen.
Ein einvernehmlicher Verkauf ist fast immer die bessere Wahl. Hier sehen Sie die Unterschiede im Detail.
| Kriterium | Einvernehmlicher Verkauf | Teilungsversteigerung |
|---|---|---|
| Erlöshöhe | Marktpreis erzielbar | 20–30 % unter Marktwert |
| Dauer | 3–6 Monate | 6–18 Monate |
| Kontrolle | Beide Partner entscheiden mit | Gericht bestimmt Ablauf |
| Kosten | Übliche Makler-/Notarkosten | Gerichtskosten + Gutachterkosten |
| Diskretion | Vertraulicher Verkauf möglich | Öffentliche Versteigerung |
| Empfohlen wenn | Einigung möglich, fairer Preis gewünscht | Keine Einigung, letzter Ausweg |
Ein strukturierter Prozess gibt Sicherheit in einer unsicheren Zeit. Hier sehen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen.
Wer steht im Grundbuch? Wer hat wie viel investiert? Diese Fragen bestimmen die rechtliche Ausgangslage für alle weiteren Schritte.
Eine professionelle Marktwertermittlung schafft eine objektive Basis für die Einigung – unabhängig von emotionalen Wertzuschreibungen.
Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung? Wir zeigen alle Möglichkeiten auf und berechnen die finanziellen Konsequenzen.
Mit neutraler Moderation und klaren Fakten zur gemeinsamen Entscheidung. Bei Bedarf vermitteln wir Mediatoren oder Fachanwälte.
Professionelles Exposé, gezielte Käuferansprache und Besichtigungsmanagement bis zum notariellen Kaufvertrag.
Der Notar veranlasst die Kreditablösung. Der Restbetrag wird nach Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt.
Gesamtdauer: Von der Einigung bis zur Erlösverteilung vergehen erfahrungsgemäß 6-9 Monate. Bei Uneinigkeit kann es deutlich länger dauern.
Die rechtliche Ausgangslage bestimmt, wie aufwendig der Einigungsprozess wird.
Der Zugewinnausgleich betrifft nur den Wertzuwachs während der Ehe – nicht den Gesamtwert der Immobilie. Hat ein Partner die Immobilie vor der Ehe gekauft, bleibt dieser Wert außen vor. Wir empfehlen bei komplexen Vermögensverhältnissen die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
Scheidungsimmobilien erfolgreich vermittelt
Teilungsversteigerungen nötig
Neutrale Vermittlung
Monate Verkaufsdauer
In unserer langjährigen Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei Scheidungsimmobilien. Hier erfahren Sie, wie Sie es besser machen.
Einer oder beide Partner setzen den Preis bewusst zu hoch oder zu niedrig an.
Lassen Sie den Marktwert neutral und professionell ermitteln – als Basis für alle Verhandlungen.
Ein Partner verweigert aus emotionalen Gründen jede Kooperation.
Frühzeitig Mediation einschalten. Die Alternative – Teilungsversteigerung – schadet beiden.
Überhasteter Verkauf wegen Scheidungstermin führt zu Preisabschlägen.
Planen Sie 6-9 Monate ein. Ein guter Preis braucht Zeit und professionelle Vermarktung.
Mündliche Absprachen führen später zu Streit über die Erlösverteilung.
Alle Vereinbarungen schriftlich festhalten – am besten mit anwaltlicher Begleitung.
Als Frankfurter Makler kennen wir die lokalen Besonderheiten beim Verkauf bei Trennung. Wir wissen, welche Käufergruppen für welche Stadtteile in Frage kommen und wie der Markt aktuell bewertet.
Zuständig für Scheidungsverfahren und Vermögensauseinandersetzungen
Vermittlung zu spezialisierten Familienrechtlern und Mediatoren
Präzise Marktkenntnis von Westend bis Sachsenhausen
Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Ohne Einigung kann keiner den anderen zum Verkauf zwingen – außer über eine Teilungsversteigerung, die allerdings erhebliche Wertverluste mit sich bringt. Wir empfehlen immer die einvernehmliche Lösung.
Der Zugewinnausgleich gleicht das Vermögen aus, das beide Partner während der Ehe aufgebaut haben. Bei einer Immobilie zählt nur der Wertzuwachs während der Ehe. Hat die Immobilie bei Heirat 300.000€ und bei Scheidung 400.000€ Wert, sind 100.000€ in den Zugewinn einzubeziehen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.
Direkt erzwingen können Sie die Zustimmung nicht. Sie können aber eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert – meist 20-30% unter Marktwert. Die Androhung einer Teilungsversteigerung führt oft dazu, dass der andere Partner doch einlenkt.
Der Immobilienkredit bindet beide Partner als Gesamtschuldner – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer auszieht. Beim Verkauf wird der Kredit mit dem Erlös abgelöst. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (oft 1-2% der Restschuld).
Der reine Verkaufsprozess dauert wie bei jedem Immobilienverkauf 3-6 Monate. Die Einigung zwischen den Partnern kann aber zusätzlich mehrere Monate beanspruchen. Planen Sie daher insgesamt 6-9 Monate ein, um nicht unter Zeitdruck verkaufen zu müssen.
Bei der Teilungsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Miteigentümers öffentlich versteigert. Das Gericht teilt dann den Erlös. Problem: Versteigerungspreise liegen typischerweise 20-30% unter dem Marktwert. Beide Partner verlieren also erheblich – ein einvernehmlicher Verkauf ist fast immer besser.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie die Immobilie weniger als 10 Jahre besitzen und nicht selbst bewohnt haben. Bei Eigennutzung (im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren) ist der Verkauf steuerfrei. Die Scheidung an sich löst keine zusätzlichen Steuern aus.
Seit Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision (in der Regel je 3,57% inkl. MwSt.). Als Verkäufer tragen Sie und Ihr Ex-Partner die Verkäuferseite – üblicherweise hälftig, sofern nicht anders vereinbart.
Verkaufstyp-Quiz · 5 Min · kostenlos
5 Fragen, eine fundierte Strategie-Empfehlung — keine Preisbewertung.
Wir nehmen keine Partei ein. Unser Fokus liegt auf einer fairen Lösung, die beiden Seiten den bestmöglichen Neustart ermöglicht.