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    Immobilienverkauf bei Scheidung in Frankfurt
    Verkaufssituation

    Immobilie bei Scheidungverkaufen Frankfurt

    Wir begleiten Sie neutral und professionell durch eine schwierige Zeit. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für beide Seiten.

    Das Wichtigste zum Scheidungs-Verkauf auf einen Blick

    • 1Bei gemeinsamem Grundbucheintrag müssen beide Partner dem Verkauf zustimmen
    • 2Der Zugewinnausgleich betrifft nur den Wertzuwachs während der Ehe
    • 3Eine Teilungsversteigerung führt meist zu 20-30% Wertverlust
    • 4Der gemeinsame Immobilienkredit muss bei Verkauf abgelöst werden
    • 5Professionelle Bewertung schafft eine neutrale Verhandlungsbasis
    Wir verstehen Sie

    Eine Scheidung ist mehr als
    eine rechtliche Trennung

    In unserer Praxis begleiten wir regelmäßig Paare durch den Verkauf ihrer gemeinsamen Immobilie bei Trennung. Wir wissen: Es geht um mehr als Quadratmeter und Kaufpreise. Es geht um ein gemeinsames Leben, das aufgeteilt werden muss – oft unter emotionaler Belastung. In unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung erfahren Sie alle rechtlichen Details.

    Genau deshalb agieren wir konsequent neutral. Wir nehmen keine Partei ein, sondern fokussieren auf das gemeinsame Ziel: einen fairen Verkauf zum bestmöglichen Preis, der beiden Seiten einen sauberen Neuanfang ermöglicht. Die Grundlage bildet eine professionelle Bewertung & Strategie, die beiden Parteien als neutrale Verhandlungsbasis dient.

    Ihre Situation

    In welcher Lage
    befinden Sie sich?

    Jede Trennung ist anders. Hier finden Sie erste Orientierung für die häufigsten Konstellationen.

    Beide wollen verkaufen

    Die einfachste Konstellation: Beide Partner sind sich einig, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Wir begleiten den Prozess neutral.

    Eine Partei will übernehmen

    Ein Partner möchte die Immobilie behalten und den anderen auszahlen. Wir ermitteln einen fairen Marktwert als Grundlage für die Einigung.

    Keine Einigung möglich

    Wenn eine Einigung scheitert, droht die Teilungsversteigerung. Wir empfehlen dringend Mediation, um Wertverluste von 20-30% zu vermeiden.

    Gemeinsamer Kredit läuft

    Der Immobilienkredit bindet beide Partner. Beim Verkauf wird er abgelöst – Vorfälligkeitsentschädigungen sind zu berücksichtigen.

    Vergleich

    Einvernehmlicher Verkauf vs.
    Teilungsversteigerung

    Ein einvernehmlicher Verkauf ist fast immer die bessere Wahl. Hier sehen Sie die Unterschiede im Detail.

    Erlöshöhe

    Marktpreis erzielbar
    20–30 % unter Marktwert

    Dauer

    3–6 Monate
    6–18 Monate

    Kontrolle

    Beide Partner entscheiden mit
    Gericht bestimmt Ablauf

    Kosten

    Übliche Makler-/Notarkosten
    Gerichtskosten + Gutachterkosten

    Diskretion

    Vertraulicher Verkauf möglich
    Öffentliche Versteigerung

    Empfohlen wenn

    Einigung möglich, fairer Preis gewünscht
    Keine Einigung, letzter Ausweg
    Der Weg zum Verkauf

    Von der Einigung bis zur
    Erlösverteilung

    Ein strukturierter Prozess gibt Sicherheit in einer unsicheren Zeit. Hier sehen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen.

    Eigentumsverhältnisse klären

    Wer steht im Grundbuch? Wer hat wie viel investiert? Diese Fragen bestimmen die rechtliche Ausgangslage für alle weiteren Schritte.

    ca. 1-2 Wochen

    Immobilie neutral bewerten lassen

    Eine professionelle Marktwertermittlung schafft eine objektive Basis für die Einigung – unabhängig von emotionalen Wertzuschreibungen.

    ca. 1-2 Wochen

    Optionen besprechen

    Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung? Wir zeigen alle Möglichkeiten auf und berechnen die finanziellen Konsequenzen.

    ca. 2-4 Wochen

    Einigung erzielen

    Mit neutraler Moderation und klaren Fakten zur gemeinsamen Entscheidung. Bei Bedarf vermitteln wir Mediatoren oder Fachanwälte.

    ca. 2-8 Wochen

    Vermarktung und Verkauf

    Professionelles Exposé, gezielte Käuferansprache und Besichtigungsmanagement bis zum notariellen Kaufvertrag.

    ca. 6-12 Wochen

    Kreditablösung und Erlösverteilung

    Der Notar veranlasst die Kreditablösung. Der Restbetrag wird nach Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt.

    ca. 2-4 Wochen

    Gesamtdauer: Von der Einigung bis zur Erlösverteilung vergehen erfahrungsgemäß 6-9 Monate. Bei Uneinigkeit kann es deutlich länger dauern.

    Rechtliche Aspekte

    Wie komplex ist
    Ihre Situation?

    Die rechtliche Ausgangslage bestimmt, wie aufwendig der Einigungsprozess wird.

    Klar geregelt
    • Beide stehen im Grundbuch zu gleichen Teilen
    • Ehevertrag regelt die Immobilienfrage
    • Beide sind sich über den Verkauf einig
    Prüfung erforderlich
    • Unterschiedliche Eigentumsanteile im Grundbuch
    • Ein Partner hat mehr investiert (Eigenkapital, Erbe)
    • Schulden wurden ungleich getilgt
    Komplexe Situation
    • Nur ein Partner steht im Grundbuch
    • Kein Ehevertrag bei hohem Vermögen
    • Streit über Zugewinnausgleich

    Hinweis zum Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich betrifft nur den Wertzuwachs während der Ehe – nicht den Gesamtwert der Immobilie. Hat ein Partner die Immobilie vor der Ehe gekauft, bleibt dieser Wert außen vor. Wir empfehlen bei komplexen Vermögensverhältnissen die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

    Unsere Bilanz

    Zahlen, die für
    Vertrauen sprechen

    40+

    Scheidungsimmobilien erfolgreich vermittelt

    0

    Teilungsversteigerungen nötig

    100 %

    Neutrale Vermittlung

    Ø 4,5

    Monate Verkaufsdauer

    Aus der Praxis

    Diese Fehler sollten Sie
    vermeiden

    In unserer langjährigen Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei Scheidungsimmobilien. Hier erfahren Sie, wie Sie es besser machen.

    Emotionale Preisvorstellungen

    Problem:

    Einer oder beide Partner setzen den Preis bewusst zu hoch oder zu niedrig an.

    Lösung:

    Lassen Sie den Marktwert neutral und professionell ermitteln – als Basis für alle Verhandlungen.

    Blockadehaltung aus Trotz

    Problem:

    Ein Partner verweigert aus emotionalen Gründen jede Kooperation.

    Lösung:

    Frühzeitig Mediation einschalten. Die Alternative – Teilungsversteigerung – schadet beiden.

    Verkauf unter Zeitdruck

    Problem:

    Überhasteter Verkauf wegen Scheidungstermin führt zu Preisabschlägen.

    Lösung:

    Planen Sie 6-9 Monate ein. Ein guter Preis braucht Zeit und professionelle Vermarktung.

    Ohne rechtliche Beratung handeln

    Problem:

    Mündliche Absprachen führen später zu Streit über die Erlösverteilung.

    Lösung:

    Alle Vereinbarungen schriftlich festhalten – am besten mit anwaltlicher Begleitung.

    Lokale Expertise

    Scheidungsimmobilien in
    Frankfurt verkaufen

    Als Frankfurter Makler kennen wir die lokalen Besonderheiten beim Verkauf bei Trennung. Wir wissen, welche Käufergruppen für welche Stadtteile in Frage kommen und wie der Markt aktuell bewertet.

    Familiengericht Frankfurt

    Zuständig für Scheidungsverfahren und Vermögensauseinandersetzungen

    Netzwerk zu Fachanwälten

    Vermittlung zu spezialisierten Familienrechtlern und Mediatoren

    Stadtteil-Expertise

    Präzise Marktkenntnis von Westend bis Sachsenhausen

    Unsere Erfahrung

    • Neutrale Vermittlung zwischen beiden Parteien
    • Diskrete Vermarktung auf Wunsch möglich
    • Erfahrung mit komplexen Vermögensaufteilungen
    • Netzwerk zu Mediatoren und Fachanwälten
    • Koordination mit Banken bei Kreditablösung
    Häufige Fragen

    FAQ zum
    Scheidungs-Verkauf

    Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Ohne Einigung kann keiner den anderen zum Verkauf zwingen – außer über eine Teilungsversteigerung, die allerdings erhebliche Wertverluste mit sich bringt. Wir empfehlen immer die einvernehmliche Lösung.

    Der Zugewinnausgleich gleicht das Vermögen aus, das beide Partner während der Ehe aufgebaut haben. Bei einer Immobilie zählt nur der Wertzuwachs während der Ehe. Hat die Immobilie bei Heirat 300.000€ und bei Scheidung 400.000€ Wert, sind 100.000€ in den Zugewinn einzubeziehen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.

    Direkt erzwingen können Sie die Zustimmung nicht. Sie können aber eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert – meist 20-30% unter Marktwert. Die Androhung einer Teilungsversteigerung führt oft dazu, dass der andere Partner doch einlenkt.

    Der Immobilienkredit bindet beide Partner als Gesamtschuldner – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer auszieht. Beim Verkauf wird der Kredit mit dem Erlös abgelöst. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (oft 1-2% der Restschuld).

    Der reine Verkaufsprozess dauert wie bei jedem Immobilienverkauf 3-6 Monate. Die Einigung zwischen den Partnern kann aber zusätzlich mehrere Monate beanspruchen. Planen Sie daher insgesamt 6-9 Monate ein, um nicht unter Zeitdruck verkaufen zu müssen.

    Bei der Teilungsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Miteigentümers öffentlich versteigert. Das Gericht teilt dann den Erlös. Problem: Versteigerungspreise liegen typischerweise 20-30% unter dem Marktwert. Beide Partner verlieren also erheblich – ein einvernehmlicher Verkauf ist fast immer besser.

    Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie die Immobilie weniger als 10 Jahre besitzen und nicht selbst bewohnt haben. Bei Eigennutzung (im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren) ist der Verkauf steuerfrei. Die Scheidung an sich löst keine zusätzlichen Steuern aus.

    Seit Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision (in der Regel je 3,57% inkl. MwSt.). Als Verkäufer tragen Sie und Ihr Ex-Partner die Verkäuferseite – üblicherweise hälftig, sofern nicht anders vereinbart.

    Verkaufstyp-Quiz · 5 Min · kostenlos

    Unsicher, welcher Verkaufsweg zu Ihrer Immobilie passt?

    5 Fragen, eine fundierte Strategie-Empfehlung — keine Preisbewertung.

    Nächster Schritt

    Neutrales Erstgespräch
    bei Trennung

    Wir nehmen keine Partei ein. Unser Fokus liegt auf einer fairen Lösung, die beiden Seiten den bestmöglichen Neustart ermöglicht.