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    Recht & Steuern

    Haus verkaufen mit Schulden – Kredit, Restschuld, Vorfälligkeit

    Ein laufender Kredit ist kein Hindernis für den Hausverkauf. Erfahren Sie, wie Sie Restschuld ablösen und Vorfälligkeitsentschädigungen minimieren.

    GIP
    GIP FrankfurtImmobilienexperten
    Aktualisiert:
    10 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    • Verkauf trotz Kredit ist möglich: Ein laufendes Darlehen ist kein Verkaufshindernis – der Kredit wird aus dem Kaufpreis abgelöst
    • Vorfälligkeitsentschädigung einkalkulieren: Bei vorzeitiger Kreditablösung verlangt die Bank eine Entschädigung – seit 2016 gesetzlich auf max. 1% begrenzt
    • Grundschuld muss gelöscht werden: Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung nach Kreditablösung – Kosten ca. 0,2% des Grundschuldbetrags
    • Restschuld höher als Verkaufspreis? Bei negativem Eigenkapital muss die Differenz aus eigenen Mitteln beglichen werden
    • Kreditübernahme durch Käufer: In seltenen Fällen kann der Käufer den Kredit übernehmen – spart Vorfälligkeitsentschädigung

    Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, aber der Kredit läuft noch? Diese Situation ist häufiger als Sie denken – und sie ist in den meisten Fällen kein Problem. Rund zwei Drittel aller verkauften Immobilien in Deutschland sind zum Verkaufszeitpunkt noch mit einem Darlehen belastet.

    Der entscheidende Punkt: Die Restschuld wird direkt aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar sorgt dafür, dass die Bank ihr Geld bekommt, bevor Sie als Verkäufer den Rest erhalten. Das Verfahren ist erprobt und rechtlich sicher geregelt.

    Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alle Details: Von der Vorfälligkeitsentschädigung über die Grundschuldlöschung bis hin zu Sonderfällen wie der Kreditübernahme durch den Käufer. Sie erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie diese minimieren können.

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    Verkauf innerhalb 10 Jahren + nicht selbstgenutzt (§ 23 EStG)

    Ihr Nettoerlös aus dem Verkauf

    PositionBetrag
    Verkaufspreis+ 500.000 €
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    Sonstige Kosten (Pauschale)− 1.500 €
    Nettoerlös= 480.650 €96.1 % vom Verkaufspreis

    Unverbindliche Schätzung nach EStG § 23 und BGB § 656c. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 2026.

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    Grundlagen: Kredit und Grundschuld

    Um den Verkauf mit laufendem Kredit zu verstehen, müssen Sie den Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Grundschuld kennen. Beides ist rechtlich getrennt, aber praktisch verbunden.

    Der Kredit (Darlehen)

    • • Schuldrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Bank
    • • Verpflichtet Sie zur Rückzahlung plus Zinsen
    • • Besteht unabhängig von der Immobilie fort
    • • Kann vorzeitig abgelöst werden

    Die Grundschuld

    • • Sicherungsrecht im Grundbuch eingetragen
    • • Gibt der Bank Zugriff auf die Immobilie bei Zahlungsausfall
    • • Bleibt nach Kreditablösung bestehen, bis sie gelöscht wird
    • • Käufer erwirbt Immobilie "lastenfrei" nur nach Löschung

    Hypothek vs. Grundschuld

    In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet, aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Die Hypothek ist direkt an das Darlehen gebunden und erlischt automatisch mit der Rückzahlung. Die Grundschuld ist davon unabhängig und bleibt auch nach Tilgung bestehen. Heute verwenden fast alle Banken die Grundschuld – sie ist flexibler und kann für neue Kredite wiederverwendet werden.

    BegriffBedeutungBeim Verkauf
    RestschuldNoch ausstehender KreditbetragWird aus Kaufpreis abgelöst
    GrundschuldSicherungsrecht im GrundbuchMuss gelöscht werden
    LöschungsbewilligungZustimmung der Bank zur LöschungWird nach Ablösung erteilt
    VorfälligkeitsentschädigungEntschädigung für entgangene ZinsenMuss bei vorzeitiger Ablösung gezahlt werden

    Option 1: Kredit ablösen aus dem Kaufpreis

    Dies ist der Standardfall: Der Kredit wird direkt aus dem Verkaufserlös getilgt. Der Notar koordiniert den Ablauf so, dass alle Parteien – Bank, Verkäufer und Käufer – abgesichert sind.

    So funktioniert der Ablauf

    1

    Restschuldaufstellung anfordern

    Sie fordern bei Ihrer Bank eine aktuelle Restschuldaufstellung an. Diese enthält die genaue Restschuld zum Stichtag und die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung.

    2

    Löschungsbewilligung beantragen

    Die Bank erstellt eine Löschungsbewilligung, die der Notar für den Kaufvertrag benötigt. Die Bank formuliert darin, unter welchen Bedingungen sie der Löschung zustimmt.

    3

    Kaufvertrag mit Treuhandvereinbarung

    Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass ein Teil des Kaufpreises direkt an die Bank überwiesen wird. Der Notar erhält eine Treuhandauflage.

    4

    Kaufpreis wird aufgeteilt

    Der Käufer überweist den Kaufpreis. Der Notar veranlasst die Überweisung der Restschuld an die Bank. Der Restbetrag geht an Sie.

    5

    Grundschuld wird gelöscht

    Nach Eingang der Zahlung erteilt die Bank die endgültige Löschungsbewilligung. Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld und trägt den neuen Eigentümer ein.

    Beispiel: Geldfluss beim Verkauf

    Kaufpreis500.000 €
    Restschuld an Bank- 180.000 €
    Vorfälligkeitsentschädigung- 5.000 €
    Auszahlung an Verkäufer315.000 €

    Vorfälligkeitsentschädigung verstehen

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen, wenn Sie einen Kredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlen. Sie soll die Bank für entgangene Zinsen entschädigen.

    Gesetzliche Obergrenze seit 2016 (§ 502 BGB)

    Für Immobilienkredite, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt:

    • Maximal 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit
    • Maximal 0,5% bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit

    Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

    Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Zinsdifferenz: Unterschied zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Marktzins
    • Restlaufzeit: Je länger die verbleibende Zinsbindung, desto höher die Entschädigung
    • Restschuld: Basis für die Berechnung
    • Sondertilgungen: Vereinbarte Sondertilgungsrechte werden abgezogen
    RestschuldRestlaufzeitGeschätzte Vorfälligkeit
    100.000 €2 Jahre1.500 – 3.000 €
    150.000 €3 Jahre3.000 – 5.000 €
    200.000 €5 Jahre5.000 – 10.000 €
    300.000 €8 Jahre10.000 – 20.000 €

    Wichtig: Berechnung prüfen lassen

    Studien zeigen, dass viele Banken die Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft berechnen – oft zu Ihren Ungunsten. Lassen Sie die Berechnung von einem unabhängigen Experten oder der Verbraucherzentrale prüfen. Bei Fehlern können Sie zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

    Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder reduzieren

    Es gibt mehrere legale Wege, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

    1. Kündigung zum Zinsbindungsende

    Wenn die Zinsbindung ausläuft, können Sie den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Prüfen Sie, ob sich das Warten lohnt – manchmal sind es nur wenige Monate.

    2. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB)

    Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung des Darlehens haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Sie müssen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten, zahlen aber keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Beispiel: Kredit mit 15 Jahren Zinsbindung, abgeschlossen 2014. Nach 10 Jahren (2024) können Sie mit 6 Monaten Frist kündigen – auch wenn die Zinsbindung noch bis 2029 läuft.

    3. Sondertilgungsoptionen nutzen

    Viele Kreditverträge erlauben jährliche Sondertilgungen (oft 5-10% der ursprünglichen Darlehenssumme). Diese werden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt und reduzieren sie. Nutzen Sie diese Optionen vor dem Verkauf.

    4. Kreditübernahme durch den Käufer

    Wenn der Käufer Ihren Kredit übernimmt, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung komplett. Die Bank muss allerdings zustimmen und prüft die Bonität des Käufers. Mehr dazu im Abschnitt "Kreditübernahme".

    5. Objekttausch bei der gleichen Bank

    Wenn Sie eine neue Immobilie kaufen und bei derselben Bank finanzieren, kann die Bank die Grundschuld auf das neue Objekt übertragen. Sie zahlen dann keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Kredit nicht abgelöst wird.

    Sonderfall: Restschuld höher als Verkaufspreis

    In manchen Fällen liegt die Restschuld über dem aktuellen Marktwert der Immobilie – etwa nach starken Wertverlusten oder wenn der Kredit erst wenige Jahre läuft. Man spricht dann von "negativem Eigenkapital" oder "Unterdeckung".

    Wann tritt diese Situation ein?

    • • Immobilienpreise sind gefallen (z.B. Zinswende 2022/23)
    • • Kredit erst vor kurzem aufgenommen (wenig getilgt)
    • • Hohe Finanzierung mit wenig Eigenkapital (über 90%)
    • • Notverkauf durch Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit

    Ihre Optionen bei negativem Eigenkapital

    Option 1: Differenz aus eigenen Mitteln zahlen

    Wenn möglich, gleichen Sie die Differenz zwischen Verkaufserlös und Restschuld aus Ersparnissen aus. Dies ist der sauberste Weg, um schuldenfrei aus dem Kredit zu kommen.

    Option 2: Nachfinanzierung vereinbaren

    Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine Umschuldung der Restdifferenz in einen kleineren Ratenkredit. Viele Banken sind kooperativ, weil sie eine Zwangsversteigerung vermeiden möchten – diese bringt ihnen meist noch weniger ein.

    Option 3: Verkauf verschieben

    Wenn die Situation nicht dringend ist: Warten Sie, bis sich der Markt erholt oder Sie mehr getilgt haben. Prüfen Sie Vermietung als Zwischenlösung – die Mieteinnahmen können den Kredit bedienen.

    Warnung: Zwangsversteigerung vermeiden

    Handeln Sie frühzeitig, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Eine Zwangsversteigerung ist der schlechteste aller Wege: Der Erlös liegt typischerweise bei nur 60-80% des Marktwertes, Sie verlieren jede Kontrolle über den Prozess und Ihr Schufa-Score wird massiv beschädigt. Ein freihändiger Verkauf – selbst unter Marktwert – ist fast immer besser.

    Option 2: Kreditübernahme durch den Käufer

    In bestimmten Konstellationen kann der Käufer Ihren bestehenden Kredit übernehmen. Dies spart die Vorfälligkeitsentschädigung komplett und kann für beide Seiten vorteilhaft sein.

    Voraussetzungen für die Übernahme

    • Zustimmung der Bank: Die Bank muss der Schuldnerübernahme zustimmen. Sie prüft die Bonität des Käufers wie bei einem Neukredit.
    • Attraktive Konditionen: Eine Übernahme lohnt sich für den Käufer nur, wenn Ihr Zinssatz günstiger ist als aktuelle Marktkonditionen.
    • Passende Kreditsumme: Die Restschuld muss zum Finanzierungsbedarf des Käufers passen.
    • Entlassung aus der Haftung: Sie müssen aus der Gesamtschuld entlassen werden – sonst haften Sie weiterhin.

    Vorteile

    • • Keine Vorfälligkeitsentschädigung
    • • Käufer spart Bearbeitungsgebühren für neuen Kredit
    • • Schnellere Abwicklung möglich
    • • Kann Verkaufsargument sein bei günstigen Zinsen

    Nachteile/Risiken

    • • Bank kann ablehnen
    • • Käufer oft nicht interessiert
    • • Komplexere Vertragsgestaltung
    • • Haftungsrisiko bei unklarer Entlassung

    Wann lohnt sich eine Kreditübernahme besonders?

    Wenn Sie einen Kredit mit sehr niedrigem Zinssatz haben (z.B. unter 2% aus den Jahren 2015-2021) und die aktuelle Zinslage deutlich höher ist, kann dies ein echtes Verkaufsargument sein. Der Käufer spart über die Restlaufzeit erhebliche Zinskosten.

    Ablauf beim Notartermin

    Bei einem Verkauf mit laufendem Kredit enthält der Kaufvertrag besondere Klauseln, die die Ablösung und die Grundschuldlöschung regeln. Der Notar koordiniert alle Beteiligten.

    Wichtige Vertragsbestandteile

    • Lastenfreistellung: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Immobilie lastenfrei zu übergeben. Die Grundschuld wird vor oder bei Eigentumsumschreibung gelöscht.
    • Treuhandauftrag: Der Notar erhält den Auftrag, einen Teil des Kaufpreises direkt an die Bank zu überweisen. Der Käufer ist so abgesichert.
    • Fälligkeitsmitteilung: Der Notar teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis gezahlt werden soll – erst nach Sicherstellung der Lastenfreiheit.
    • Löschungsbewilligung: Die Bank hat bereits erklärt, unter welchen Bedingungen sie die Grundschuld löscht. Diese wird dem Vertrag beigefügt.

    Sicherheit für alle Seiten

    Das Treuhandverfahren stellt sicher: Der Käufer zahlt nur, wenn die Lastenfreiheit gewährleistet ist. Die Bank erhält ihr Geld, bevor der Käufer Eigentümer wird. Sie als Verkäufer erhalten den Restbetrag, sobald alles abgewickelt ist. Der Notar koordiniert und dokumentiert jeden Schritt.

    Kosten im Überblick

    Beim Verkauf mit laufendem Kredit fallen neben den regulären Verkaufsnebenkosten zusätzliche Kosten für die Kreditablösung und Grundschuldlöschung an.

    PositionKostenWer zahlt?
    VorfälligkeitsentschädigungMax. 1% der Restschuld*Verkäufer
    Löschung Grundschuld (Notar)ca. 50-150 €Verkäufer
    Löschung Grundschuld (Grundbuch)ca. 0,2% der GrundschuldVerkäufer
    Bearbeitungsgebühr Bank0-150 €Verkäufer
    Treuhandgebühr Notarca. 0,5% des TreuhandbetragsVerkäufer**

    * Bei Restlaufzeit unter 12 Monaten max. 0,5%. Gilt für Kredite ab 21.03.2016.
    ** Kann verhandelt werden – oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten.

    Beispielrechnung: Verkauf mit 200.000 € Restschuld

    Vorfälligkeitsentschädigung (geschätzt)ca. 6.000 €
    Löschung Grundschuld (Notar + Grundbuch)ca. 500 €
    Bearbeitungsgebühr Bankca. 100 €
    Gesamtkosten Kreditablösungca. 6.600 €

    Steuerliche Aspekte

    Ist die Vorfälligkeitsentschädigung absetzbar?

    Das kommt auf die Nutzung der Immobilie an:

    • Vermietete Immobilie: Ja, die Vorfälligkeitsentschädigung ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
    • Selbstgenutzte Immobilie: Nein, privat veranlasste Kosten sind nicht absetzbar.
    • Betrieblich genutzt: Ja, als Betriebsausgabe absetzbar.

    Spekulationsfrist beachten

    Die Frage, ob ein Kredit auf der Immobilie liegt, hat keinen Einfluss auf die Spekulationsfrist. Diese beträgt bei privaten Immobilien 10 Jahre ab Kauf. Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist mit Gewinn, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig – unabhängig davon, ob noch ein Kredit besteht. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber Steuern beim Immobilienverkauf.

    Typische Fehler vermeiden

    Fehler 1: Bank zu spät informieren

    Viele Verkäufer informieren die Bank erst kurz vor dem Notartermin. Das führt zu Verzögerungen, weil die Restschuldaufstellung und Löschungsbewilligung Zeit brauchen.

    Besser: Bank 4-6 Wochen vor geplantem Notartermin informieren.

    Fehler 2: Vorfälligkeitsentschädigung nicht prüfen

    Die Berechnung der Bank wird oft ungeprüft akzeptiert. Dabei sind Fehler häufig – Studien zeigen Fehlerquoten von bis zu 50%.

    Besser: Berechnung von Verbraucherzentrale oder Anwalt prüfen lassen.

    Fehler 3: Sonderkündigungsrecht übersehen

    Wenn der Kredit schon mehr als 10 Jahre läuft, besteht möglicherweise das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

    Besser: Kreditunterlagen prüfen und Vollauszahlungsdatum ermitteln.

    Fehler 4: Restschuld falsch einschätzen

    Viele Verkäufer rechnen mit der ursprünglichen Kreditsumme oder einer veralteten Zahl. Die aktuelle Restschuld kann davon abweichen.

    Besser: Aktuelle Restschuldaufstellung bei der Bank anfordern.

    Fehler 5: Bei Zahlungsproblemen zu lange warten

    Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und den Verkauf aufschiebt, riskiert eine Zwangsversteigerung mit deutlich niedrigerem Erlös.

    Besser: Frühzeitig handeln, Bank einbinden, professionellen Verkauf organisieren.

    Checkliste: Verkauf mit laufendem Kredit

    • Aktuelle Restschuldaufstellung bei der Bank anfordern
    • Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen
    • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren prüfen
    • Sondertilgungsoptionen im Vertrag prüfen und ggf. nutzen
    • Löschungsbewilligung bei der Bank anfordern
    • Notar über Kreditablösung und Treuhandabwicklung informieren
    • Zeitplan mit Bank abstimmen (Ablösung zum gewünschten Termin)
    • Vorfälligkeitsentschädigung auf Fehler prüfen lassen

    Fazit

    Ein laufender Kredit ist kein Hindernis für den Immobilienverkauf. Das Standardverfahren – Ablösung aus dem Kaufpreis über Treuhandabwicklung – ist erprobt und sicher. Achten Sie auf eine korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und prüfen Sie Ihre Optionen zur Reduzierung. Bei Sonderfällen wie negativem Eigenkapital ist frühzeitiges Handeln entscheidend.

    Professionelle Unterstützung

    Der Verkauf einer belasteten Immobilie erfordert präzise Koordination zwischen Verkäufer, Bank, Notar und Käufer. Als erfahrene Immobilienmakler in Frankfurt unterstützen wir Sie bei der gesamten Abwicklung – von der ersten Bewertung bis zur finalen Übergabe.

    Häufig gestellte Fragen

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    Fachbegriffe erklärt: Alle Fachbegriffe aus diesem Artikel finden Sie in unserem Immobilien-Glossar →

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